Eines für alle, alle für eines? Die Diskussion zum europäischen Lieferkettengesetz

Gastautor Portrait

Dr. Melanie Müller und Inga Carry

Stiftung Wissenschaft und Politik (SWP)

Dr. Melanie Müller ist Wissenschaftlerin mit dem Regionalfokus südliches Afrika in der Forschungsgruppe Afrika und Mittlerer Osten an der Stiftung Wissenschaft und Politik (SWP). Sie leitet dort das Forschungsprojekt „Transnationale Governance-Ansätze für nachhaltige Rohstofflieferketten“. Ihre Forschungsschwerpunkte umfassen die politischen und sozioökonomischen Entwicklungen im südlichen Afrika (insbesondere Südafrika, Simbabwe und Mosambik), Rohstoffgovernance und Lieferkettenverantwortung. Twitter: @fraumueller_swp Inga Carry ist seit Oktober 2020 Forschungsassistentin an der Stiftung Wissenschaft und Politik (SWP) im Forschungsprojekt „Nachhaltige Globale Lieferketten“. Ihre Forschungsschwerpunkte liegen auf Umweltkriminalität, Ressourcen- und Umweltkonflikten und nachhaltiger Friedensbildung. Zuvor arbeitete sie bei der trilateralen Umweltorganisationen EcoPeace Middle East in Israel und Palästina, wo sie unter anderem zu den Auswirkungen des Klimawandels auf die politische und soziale Stabilität im Nahen Osten forschte. Twitter: @carry_inga

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21. Juli 2021

Nach der Verabschiedung von Lieferkettengesetzen in drei EU-Mitgliedstaaten – darunter Deutschland – ist die nachhaltige Gestaltung von Lieferketten derzeit ein (politisch) intensiv diskutiertes Thema. Kann ein EU-Lieferkettengesetz die Anforderungen an europäische Unternehmen vereinheitlichen?

Ein „level playing field“ auf europäischer Ebene

Diese Unternehmen müssen dafür Sorge tragen, dass sie nicht von Lieferanten beziehen, in deren Umfeld es zu Menschenrechtsverletzungen kommt.

Dr. Melanie Müller und Inga Carry

Am 11. Juni wurde das „Gesetz über unternehmerische Sorgfaltspflichten in Lieferketten“ verabschiedet. Deutschland ist nach Frankreich und den Niederlanden mittlerweile der dritte EU-Mitgliedstaat, der ein Lieferkettengesetz umsetzen wird. Das deutsche Gesetz wird 2023 in Kraft treten und gilt für alle Unternehmen, die mehr als 3000 Personen beschäftigen; ab 2024 werden auch Unternehmen mit mehr als 1000 Beschäftigten davon betroffen sein.

Diese Unternehmen müssen dafür Sorge tragen, dass sie nicht von Lieferanten beziehen, in deren Umfeld es zu Menschenrechtsverletzungen kommt. Durch eine Analyse ihres unmittelbaren Geschäftsbereichs sollen die Unternehmen Menschenrechtsrisiken identifizieren und Präventionsmaßnahmen ergreifen. Die weiterführende Lieferkette – also Menschenrechtsverletzungen im mittelbaren Geschäftsumfeld – müssen sie nur dann untersuchen, wenn sie Kenntnis von möglichen Risiken erhalten. Ein besonderer Fokus liegt im deutschen Gesetz auf den sozialen und politischen Menschenrechten. Umweltbezogene Sorgfaltspflichten spielen dagegen nur eine untergeordnete Rolle.

Durch die Entwicklung zahlreicher Standards auf europäischer Ebene  – neben den drei nationalen Gesetzen zu Sorgfaltspflichten gibt es bereits eine Fülle an sektor- und produktspezifischen Initiativen freiwilliger Selbstverpflichtung – besteht das Risiko eines kaum noch zu überschaubaren Flickenteppichs an Initiativen. Dieser stellt insbesondere die im europäischen Binnenmarkt tätigen Unternehmen vor große Herausforderungen. Die Chance in der Verabschiedung eines europäischen Lieferkettengesetzes, wie derzeit in Brüssel diskutiert wird, liegt darin, dass es die vielfältigen Anforderungen an Unternehmen innerhalb der EU an ihre Sorgfaltspflichten in Lieferketten vereinheitlichen könnte.

Verzögerung des EU-Prozesses

Generell drängt ein Teil der Industrie darauf, statt gesetzlich geregelter Sorgfaltspflichten auf freiwillige Corporate Social Responsibility (CSR) Maßnahmen unter Federführung der Industrie zu setzen.

Dr. Melanie Müller und Inga Carry

Im April 2020 kündigte EU-Justizkommissar Didier Reynders an, innerhalb eines Jahres einen Gesetzesentwurf zu unternehmerischer Sorgfaltspflicht vorlegen zu wollen. Parallel verabschiedete das europäische Parlament am 10. März 2021 mit großer Mehrheit einen Legislativvorschlag, welcher der Kommission Empfehlungen zur Gestaltung eines Gesetzes zur Sorgfalts- und Rechenschaftspflichten von Unternehmen dargelegt. Die Kommission musste den für Mitte 2021 geplanten Gesetzesvorschlag nun jedoch vertagen, da die Federführung für die Gesetzesinitiative kurzfristig zwischen Reynders und seinem Amtskollegen Thierry Breton aus dem EU-Kommissariat für Binnenmarkt und Dienstleistungen aufgeteilt wurde. Zudem hat der Ausschuss für Normenkontrolle die Kommission zu Nachbesserungen aufgefordert. Ein endgültiger Gesetzesentwurf wird daher frühestens im Herbst dieses Jahres erwartet.

Der Vorschlag des Parlaments geht in seiner angestrebten Reichweite deutlich über das deutsche Gesetz hinaus. Er sieht vor, alle Unternehmen unabhängig von ihrer Größe mit in den Wirkungsbereich des Gesetzes einzubeziehen. Zudem soll die gesamte Lieferkette inklusive Tochterunternehmen, Unterauftragsnehmer und Zulieferer betrachtet werden, also nicht nur die unmittelbaren Zulieferer. Berichts- und Nachverfolgungspflichten der Unternehmen sollen gemäß der jeweiligen Risiken innerhalb der Lieferkette bestimmt werden (Prinzip der Verhältnismäßigkeit), um kleinere und mittelständische Unternehmen zu entlasten. Einige Unternehmen und Verbände kritisieren, dass eine solche Regelung erheblichen bürokratischen Aufwand erzeuge, maximale Transparenz in oft hochkomplexen Lieferketten voraussetze und von vielen Unternehmen nicht geleistet werden könne.

Zudem kritisieren Unternehmensverbände die vom EU-Parlament geforderte zivil- und verwaltungsrechtliche Haftung für Unternehmen. Dadurch könnten Betroffene von Menschenrechtsverletzungen und Umweltschäden durch Unternehmen vor EU-Gerichten Schadensersatz erhalten können. Generell drängt ein Teil der Industrie darauf, statt gesetzlich geregelter Sorgfaltspflichten auf freiwillige Corporate Social Responsibility (CSR) Maßnahmen unter Federführung der Industrie zu setzen. Doch genau hier könnte das europäische Gesetz eine zentrale Lücke der deutschen Regelung schließen, die Unternehmen sanktionieren, die sich nicht an die Regelungen halten, aber auch Opfern von Menschenrechtsverletzungen zu mehr Gerechtigkeit verhelfen.

Unterstützung und Umsetzung

Für die neu gewählte Bundesregierung wäre ein weitreichender europäischer Vorstoß eine Möglichkeit, die Defizite des deutschen Entwurfs [...] zu korrigieren [...]

Dr. Melanie Müller und Inga Carry

Während die Unterstützung für ein umfassendes Sorgfaltspflichtengesetz durch das EU-Parlament weitestgehend als gesichert gilt, ist die Rolle der Mitgliedsstaaten im Europäischen Rat noch unklar. Für die neu gewählte Bundesregierung wäre ein weitreichender europäischer Vorstoß eine Möglichkeit, die Defizite des deutschen Entwurfs – neben der fehlenden Haftungsregelung auch eine umfassendere Einbeziehung umweltbezogener Sorgfaltspflichten – zu korrigieren und ein „level playing field“ für europäische Unternehmen zu schaffen.

Die Unterstützung wird dabei aber auch maßgeblich vom Ausgang der Bundestagswahl im September und der Zusammensetzung einer neuen Regierungskoalition abhängen. Während SPD und Bündnis 90/Die Grünen ein umfassendes Sorgfaltspflichtengesetz mit verbindlichen Regeln, zivilrechtlicher Haftung und Entschädigungsmöglichkeiten für Betroffene auf europäischer Ebene fordern, setzt sich die Union für eine Umsetzung des deutschen Lieferkettengesetzes in seiner jetzigen Form auf EU-Ebene ein. Die Freien Demokraten erkennen zwar die Vorteile eines „level playing field“ auf EU-Ebene, befürworten jedoch eine Umsetzung von risiko-, sektor- und größenspezifischen Maßnahmen sowie eine Begrenzung der Unternehmenshaftung auf den mittelbaren Geschäftsbereich. Die AfD lehnt ein Lieferkettengesetz gänzlich ab. 

Für die Umsetzung einer europäischen Regelung bestehen in den EU-Mitgliedstaaten Anknüpfungspunkte. 18 EU-Mitgliedstaaten haben die VN-Leitprinzipien durch die Verabschiedung von Nationalen Aktionsplänen (NAP) für Wirtschaft und Menschenrechte verankert und somit die Mitverantwortung von Unternehmen anerkannt. An diese Initiativen könnte bei der Umsetzung eines europäischen Gesetzes angeknüpft werden. Darüber hinaus wird eine zentrale Aufgabe sein, die Unternehmen in den europäischen Mitgliedstaaten durch flankierende Maßnahmen bei der Umsetzung eines europäischen Sorgfaltspflichtengesetzes zu unterstützen

Über die Autorinnen

Dr. Melanie Müller

Projektleiterin, Stiftung Wissenschaft und Politik (SWP)

Dr. Melanie Müller ist Wissenschaftlerin mit dem Regionalfokus südliches Afrika in der Forschungsgruppe Afrika und Mittlerer Osten an der Stiftung Wissenschaft und Politik (SWP). Sie leitet dort das Forschungsprojekt „Transnationale Governance-Ansätze für nachhaltige Rohstofflieferketten“. Ihre Forschungsschwerpunkte umfassen die politischen und sozioökonomischen Entwicklungen im südlichen Afrika (insbesondere Südafrika, Simbabwe und Mosambik), Rohstoffgovernance und Lieferkettenverantwortung. Twitter: @fraumueller_swp

Inga Carry

Forschungsassistentin, Stiftung Wissenschaft und Politik (SWP)

Inga Carry ist seit Oktober 2020 Forschungsassistentin an der Stiftung Wissenschaft und Politik (SWP) im Forschungsprojekt „Nachhaltige Globale Lieferketten“. Ihre Forschungsschwerpunkte liegen auf Umweltkriminalität, Ressourcen- und Umweltkonflikten und nachhaltiger Friedensbildung. Zuvor arbeitete sie bei der trilateralen Umweltorganisationen EcoPeace Middle East in Israel und Palästina, wo sie unter anderem zu den Auswirkungen des Klimawandels auf die politische und soziale Stabilität im Nahen Osten forschte. Twitter: @carry_inga

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