War watt? Die Atom-Haftung wieder auf der Tagesordnung

Gastautor Portrait

Hubertus Grass

Kolumnist

Nach Studium, politischem Engagement und Berufseinstieg in Aachen zog es Hubertus Grass nach Sachsen. Beruflich war er tätig als Landesgeschäftsführer von Bündnis 90/Die Grünen, Prokurist der Unternehmensberatung Bridges und Leiter der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit beim Deutschen Evangelischen Kirchentag in Dresden. 2011 hat er sich als Unternehmensberater in Dresden selbständig gemacht.

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01. Oktober 2015
Energiewende aktuell

„Wer bestellt, bezahlt.“ Im realen Leben braucht es für eindeutige Regelungen nur wenige Wörter. Für die Regelung, wer für den Rückbau der Atomkraftwerke und die Endlagerung des Atom-Mülls bezahlt, werden – trotz bestehender Gesetze – tausende von Seiten beschrieben und jahrelange Verhandlungen geführt. Ob am Ende dann Klarheit herrscht? Derzeitiger Zwischenstand des Streits ist: Das Bundeskabinett hat die angekündigte Novellierung der Atom-Atomhaftung erst einmal verschoben.

Wer hat bestellt?

In der öffentlichen und besonders der im Netz geführten Debatte herrscht die Meinung vor, dass die vier Betreiber der Atomkraftwerke die Bestellung der Technologie ausgelöst, an ihr verdient haben und jetzt auch die Pflicht hätten, die volle Haftung zu tragen. Ganz so einfach ist es nicht. Einer der größten Kritiker der Atomenergie in den 60ziger Jahren war das Unternehmen RWE. Der Historiker Joachim Radkau, einst Anhänger der Nuklear-Technologie, hat in zwei Büchern die Geschichte der Atomwirtschaft in Deutschland nachgezeichnet und legt darin die Verstrickungen zwischen dem Staat und der großen Energiekonzernen offen. In der noch jungen Bundesrepublik gab es in der Politik einen parteiübergreifenden Konsens, die moderne Technologie der Energiegewinnung aus der Kernspaltung zu nutzen und sich technisch an die Spitze der Bewegung zu setzen. Die Energieunternehmen mussten zum Teil zu „ihrem Glück“ gezwungen werden. RWE setzte damals (wie heute) auf die Kohle und hat sich nur widerstrebend dem politischen Willen unterworfen. Dem Bundeswirtschaftsminister konnte der Konzern in einem Memorandum die Bedingungen für seinen Einstieg diktieren.

Eltern haften für ihre Kinder?

Damit sich die EVUs nicht ihrer Haftung entledigen, wie das E.on mit der angekündigten Aufspaltung der Geschäfte in zwei Unternehmen unterstellt wird, hat Bundeswirtschaftsminister Gabriel vorgeschlagen, das Haftungsrecht um eine sogenannte „Nachhaftungsregelung“ zu ergänzen. Die Süddeutsche Zeitung bringt das auf den knackigen Punkt: Eltern haften für ihre Kinder.
So simpel, wie es sich die Süddeutsche denkt, ist der Vorgang aber nicht. Was ist mit den Kindern, die, als noch die alte Haftungsregel galt, dem neuen Eigentümer zugelaufen sind? Gabriels Parteifreund, der Baden-Württembergische Finanzminister Nils Schmid, is not amused. Gabriels Plan, so Schmid, würde bedeuten, dass die Steuerzahler in Baden-Württemberg am Ende haften müssen, denn die EnBW AG gehört fast vollständig öffentlichen Eigentümern. Unterstützung findet Gabriel dagegen in der CDU/CSU Bundestagsfraktion.

Atom-Haftung grundsätzlich klären

Atom-Haftung, Aufstieg und Fall der deutschen AtomwirtschaftStatt eines Schnellschusses zur Regelung der Haftungsfrage ist nun eine grundsätzliche Klärung der Atom-Haftung angedacht. Das Wunder eines Konsenses soll eine Atomkommission vollbringen, die aus Vertretern der Parteien, Fachleuten und der Energiewirtschaft besetzt wird. Die Wirtschaftswoche berichtet, dass RWE bereits seinen CEO Peter Terium und dessen Stellvertreter Rolf Martin Schmitz als Kommissionsmitglied bestellt hat. Ferner sollen der frühere Bundesminister Klaus Töpfer (CDU), Jürgen Trittin (Grüne, soll den Vorsitz übernehmen), IGBCE-Chef Michael Vassiliadis (SPD) und Werner Müller (SPD-nah) mitwirken.
Die Diskussion um die Kosten für Atom-Rückbau und Endlagerung einerseits und die Sicherung der von den EVUs ausgewiesenen Rückstellungen in Höhe von ca. 38 Mrd. € flammte im Mai letzten Jahres durch eine Veröffentlichung im Spiegel auf. Der Bundesregierung war diese Meldung alles andere als recht, sie distanzierte sich und suchte Schutz im Opportunismus. Eilig widersprach die Bundeskanzlerin, dass eine Risikoverlagerung auf den Staat geplant sei, hielt sich, wie das ihre Art ist, aber alle Türen offen: „Wir werden über das Thema der Kernkraftwerke und ihrer Altlasten sicher noch viele Gespräche führen„.

Der Einfluss des Staates auf die Kosten für Atom-Rückbau und Endlagerung

Derzeit läuft ein Stresstest zu den Atomrückstellungen. der klären soll, welche Kosten in den kommenden Jahrzehnten und Jahrhunderten durch Rückbau und Endlagerung entstehen könnten. Dabei werden die Gutachter auch die Frage zu klären haben, welchen Einfluss staatliches Handeln auf die künftigen Kosten haben wird. So waren es staatliche Aufgaben, Endlager für mittel- und schwachradioaktive sowie ein Endlager für hochradioaktive Abfälle auszusuchen, zu planen, zu bauen und zu betreiben. An diesen Aufgaben ist Deutschland bislang grandios gescheitert. Dieses Versagen verursacht Kosten in Millionenhöhe. Wer hat diese Kosten zu tragen?
Die vielen Probleme des Rückbaus, der Endlagerung und der Atom-Haftung können nur an einem Tisch, an dem Politik und Stromunternehmen Platz nehmen, besprochen und gelöst werden, die Zeit der alten Grabenkämpfe sollte zu Ende sein.

Felix Germania

Glückliches Deutschland, das wir sind. Wir können uns auch nach dem beschlossenen Ende der Atomkraft noch die Köpfe so heiß reden, bis dass die Schädel Energie erzeugen. Bei unseren Nachbarn in Frankreich werden solche Fragen stiller behandelt und die Lösung der Probleme vertagt. In Frankreich waren insgesamt 70 Atom-Reaktoren in Betrieb (in Deutschland 36). Während man bei uns mutmaßt, dass die Rücklagen von 38 Mrd. Euro für den Rückbau und die Lagerung nicht ausreichen, hat die französische EdF gerade einmal 2,3 Mrd. Euro zurück gelegt – etwas über 32 Millionen pro Reaktor. Weil die EdF schon ein Staatskonzern ist, kann man sich in Frankreich auch die Debatte schenken, wer am Ende die Bestellung bezahlt. Das werden in jedem Fall die Steuerzahler sein. Schön, dass die sich derzeit noch über die günstigen Strompreise freuen können. In Frankreich gibt es die Kilowattstunde noch für 15 Cent. Erst die Enkel werden die Differenz dieses Preises zu den realen Kosten begleichen müssen.

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