GEG – Welche Heizung im Bestandsgebäude? mit Kerstin Nell (21)

Gastautor Portrait

Redaktion

Stiftung Energie & Klimaschutz
07. März 2024

Wie kann das GEG in Bestandsgebäuden umgesetzt werden?

Was sich für den Neubau schon jetzt etabliert hat, wirft bei Eigentümern von älteren Häusern, Maklern und Sachverständigen für die Immobilienbewertung noch viele Fragen auf.  

Die Frage lautet: Wie kann das Heizungsgesetz in Bestandsgebäuden umgesetzt werden?

Die Umsetzung der Wärmewende ist im Altbau schwieriger, u.a. weil die meisten Altbauten eine höhere Vorlauftemperatur benötigen und selten eine Flächenheizung, Fußbodenheizung oder Wandheizung vorhanden sind. Auch die Gebäudehülle, also Fenster, in der Regel mit Zweifach-Verglasung, ein einschaliges Mauerwerk oder das Dach, welches Baujahres-typisch gedämmt wurde, machen die Umsetzung des GEG für Bestandgebäude knifflig. 

Kann eine sogenannte H2-Ready-Heizung, die 20 bis 30 Prozent Wasserstoff verbrennt, eine Alternative sein? Oder ist die Wärmepumpe auch in alten Gebäuden die bevorzugte Technologie? Laut Kerstin Nell wird es im Gebäudesektor keine pauschalen Lösungsansätze geben. Letztendlich ist jedes Bestandsgebäude mit einer Einzelfallentscheidung verbunden. 

GEG – Was Besitzer von Bestandsimmobilien jetzt tun sollten 

Viele Hausbesitzer sind verunsichert.

Kerstin Nell

Kerstin Nell rät Haus- und Immobilienbesitzern dazu, nicht allzu lange zu warten und sich bereits jetzt – ohne Druck – Gedanken über die Heizung zu machen. Jeder, der ein älteres Gebäude besitzt, sollte sich über die Verbraucherzentralen informieren und / oder durch einen Energieberater oder einen anderen Fachmann eine Wärmebedarfsberechnung durchführen und ggf. einen Sanierungsfahrplan erstellen lassen. Denn anders als fälschlicherweise behauptet wurde, können Hausbesitzer eine Heizung, die kaputt geht, reparieren. Das GEG zwingt niemanden, eine bestehende Heizungsanlage auszubauen. 

Zudem müssen Hausbesitzer die Kommunale Wärmeplanung in ihre Überlegungen einbeziehen und ihre Pläne damit abstimmen, was im Wärmeplan der Gemeinde steht. Ist in meiner Gemeinde ein Nahwärmenetz oder ein Fernwärmenetz geplant? 

Fakt ist, im Moment ist noch vieles möglich, aber einige Maßnahmen sind nicht ratsam. Besitzer von Bestandsgebäuden können noch immer eine gebrauchte Heizungsanlage, eine Gas- oder Ölheizung einbauen. Sie sollten sich bewusst sein, dass sie ab dem 1. Januar 2029 mindestens 15 % Erneuerbare Energien mitnutzen müssen. Ab 2035 sind es 30 % und ab 2040 sind es dann mindestens 60 %. 

GEG für Bestandsgebäude: Auch ein europäisches Gesetz wird kommen

Zudem steht die europäische Gebäuderichtlinie kurz vor dem Zieleinlauf. Eine Verabschiedung wird in Kürze erwartet und die bringt letztendlich Hausaufgaben für alle Mitgliedstaaten, also auch für Deutschland mit sich. Auch die EU plant einen Ausstieg aus den fossilen Energien für Heizungsanlagen ab 2040. Da wird Deutschland wahrscheinlich nochmal nachbessern müssen. Denn man weiß jetzt schon, dass für alle Gas- und Ölheizungen, die im Moment noch laufen, dann im nationalen Recht spätestens im Jahr 2040 Schluss ist. 

Was sollten Besitzer von Bestandsimmobilien nun im Zusammenhang mit dem GEG tun?

Kerstin Nell rät: Eine Immobilie sollte immer gesamtheitlich betrachtet werden. Nur so können zukünftige Maßnahmen auch untereinander abgestimmt werden. Einzelmaßnahmen können teuer werden, vor allem wenn sie nicht zum gewünschten Erfolg führen. 

Wenn auch Sie ein älteres Haus besitzen und wissen möchten, was das Heizungsgesetz für Sie bedeutet, dann sollten Sie diese Podcast-Folge anhören. 

LESE-EMPFEHLUNG: Der Nachbericht zu unserem Debatten-Abend „Wärmewende – vom Keller, zur Hülle, zum Netz“

 

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