Mit einem Anteil von rund 26 Prozent trägt der Verkehr erheblich zu den CO2 - Gesamtemissionen in der EU bei.
Im November vergangenen Jahres hat die EU-Kommission einen Gesetzesvorschlag zur Verminderung von CO2-Emissionswerten für PKW und leichte Nutzfahrzeuge veröffentlicht, über den sich nun das Europäische Parlament und der Europäische Rat geeinigt haben.
Als einziger Sektor in der EU hat der Transport noch keinen signifikanten Beitrag zur Treibhausgasreduktion geleistet. Mehr noch, der Ausstoß in den letzten Jahren hat sich sogar noch erhöht: Mit einem Anteil von rund 26 Prozent trägt der Verkehr erheblich zu den CO2 – Gesamtemissionen in der EU bei. Der Pkw-Verkehr ist dabei mit ca. 12 Prozent für etwa die Hälfte der Emissionen verantwortlich. Zwar verpflichtet die 2018 in Kraft getretene sogenannte Effort sharing-Verordnung die Mitgliedstaaten, auch aus den Bereichen wie Gebäude, Landwirtschaft, Bau- und Abfallindustrie und eben auch den Verkehr, die nicht unter das Emissionshandelssystem fallen, Beiträge zu leisten, um die Dekarbonisierungsziele für 2030 und das im Pariser Abkommen vereinbarte Klimaziel zu erreichen. Die unterschiedlichen Positionen von Europäischem Parlament und Europäischem Rat waren festgefahren und zogen sich lange hin. Schließlich konnte jetzt aber noch unter österreichischer Ratspräsidentschaft ein Kompromiss vereinbart werden.
Ambitionierte CO2-Flottenwerte für PKWs ab 2030
Die EU-Kommission hatte ursprünglich in ihrem Gesetzesentwurf vorgeschlagen, die Hersteller von Pkws und leichten Nutzfahrzeugen im Vergleich zum Referenzwert von 2021 auf eine Reduktion des CO2-Ausstoßes um 15 Prozent ab 2025 und um 30 Prozent ab 2030 zu verpflichten. Nach zähen und nächtelangen Verhandlungen einigte sich das europäische Parlament mit dem Rat schließlich auf ein ambitionierteres Reduktionsziel von 37,5 Prozent bei PKWs und 31 Prozent bei leichten Nutzfahrzeugen ab 2030. Deutschland positionierte sich zu diesem Thema erst sehr spät bei den laufenden Verhandlungen und versuchte, das Ambitionsniveau gering zu halten, um der Autoindustrie für den Umstieg auf Niedrigemissionsfahrzeuge mehr Zeit zu geben. Das Parlament hingegen hatte in Hinblick auf den fortschreitenden Klimawandel auf weit höhere Reduktionsziele gedrängt (siehe Tabelle unten).
Die vereinbarte Richtlinie beinhaltet auch ein Bonussystem, das die Hersteller dazu motivieren soll, mehr emissionsarme- bzw. freie Fahrzeuge zu verkaufen, indem die dadurch erzielten Emissionseinsparungen den CO2-Flottenwerten gutgeschrieben werden können. Von 2021 bis 2026 soll mit der Überwachung und Berichterstattung über die Emissionen von Personenkraftwagen sowohl in Labortests als auch unter realen Bedingungen begonnen werden.
Deutsche Autoindustrie unter Zugzwang
Alles in allem handelt es sich bei den Grenzwerten um einen Kompromiss, der den einen zu weit und den anderen nicht weit genug geht. Seitens der deutschen Automobilindustrie hagelte es lautstarke Kritik. Der erzielte Kompromiss sei realitätsfern und werde tausende Arbeitsplätze kosten. Die Zeiträume seien zu kurz, um die Serienproduktion in so kurzer Zeit auf neue Technologien umzustellen.
Entgegen aller Trends steht die Mehrzahl der großen deutschen Automobilkonzerne der Elektromobilität nach wie vor skeptisch gegenüber und sieht für den Verbrennungsmotor durch ein längeres Festhalten am Diesel oder den Gebrauch synthetischer Kraftstoffe auch mittelfristig noch eine Zukunft.
Ausgangsposition bei den Trilogverhandlungen um die CO2-Flottenwerte
Position | EU-Kommission | Europäisches Parlament | Europäischer Rat |
---|---|---|---|
PKW (ab 2025) | 15 Prozent | 20 Prozent | 15 Prozent |
PKW (ab 2030) | 30 Prozent | 40 Prozent | 35 Prozent |
Leichte Nutzfahrzeuge (ab 2025) | 15 Prozent | 20 Prozent | 15 Prozent |
Leichte Nutzfahrzeuge (ab 2030) | 30 Prozent | 40 Prozent | 30 Prozent |
Prof. Stefan Krauter
vor 6 JahrenGute Maßnahme der EU.