War watt? Die Crux mit den Reststrommengen

Gastautor Portrait

Hubertus Grass

Kolumnist

Nach Studium, politischem Engagement und Berufseinstieg in Aachen zog es Hubertus Grass nach Sachsen. Beruflich war er tätig als Landesgeschäftsführer von Bündnis 90/Die Grünen, Prokurist der Unternehmensberatung Bridges und Leiter der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit beim Deutschen Evangelischen Kirchentag in Dresden. 2011 hat er sich als Unternehmensberater in Dresden selbständig gemacht.

weiterlesen
16. Oktober 2014
Energiewende aktuell

Es war lange bekannt. Bereits kurz nach dem Atomausstieg hatte Vattenfall angekündigt, gegen das Gesetz zu klagen und eine Entschädigung zu verlangen. „Vattenfall will Geld sehen“ titelte damals n-tv. Für Überraschung sorgte in dieser Woche die Summe der Forderung der Schweden: 4,7 Milliarden €. Warum so viel? Es geht um die Reststrommengen.  

Reststrommenge? Der Begriff entstand im Rahmen der Verhandlungen über den sog. Atomkonsens im Jahr 2000, als sich die vier großen EVUs mit der damaligen Bundesregierung über den Atomausstieg einigten. Das „Gesetz zur geordneten Beendigung der Kernenergienutzung zur gewerblichen Erzeugung von Energie“ regelte die Gesamtlaufzeit eines AKWs und, daraus abgeleitet, die Menge an Strom, die bis zur endgültigen Abschaltung jedes Atomkraftwerk noch produzieren durfte. Die Reststrommengen waren nach der damaligen Vereinbarung nicht an das Kraftwerk gebunden, sondern konnten im Falle des Falles auf andere Kraftwerke übertragen werden. Bereits 2003 hat der heutige Bundesverfassungsrichter Peter Huber darauf hingewiesen, dass Reststrommengen damit vermögenswerte Rechte im Sinne des Grundrechts auf Eigentum sind. „Denn anders als die zum Grund- und Anlageneigentum akzessorische Betriebsgenehmigung handelt es sich bei der Reststrommenge um eine eigenständige Rechtsposition.

Die Entrüstung über die vermeintliche Gier von Vattenfall ist groß. Der schwedische SNuklear1Kleintaatskonzern ist Eigner der Atomkraftwerke Brunsbüttel und Krümmel, die zum Zeitpunkt des Ausstiegs 2011 bereits still standen und dann per Gesetz endgültig vom Netz genommen wurden. Dass Vattenfall für die 700 Mio. € entschädigt werden will, die man damals zur Ertüchtigung der Kraftwerke investiert hatte, ist nachvollziehbar. Aber 4,7 Mrd. €?
Das AKW Krümmel verfügt über eine Reststrommenge von 88,245 TWh, Brunsbüttel über 11,203 TWh. Anders als beim Atomausstiegsgesetz von 2000 sind nach dem Gesetz von 2011 diese Reststrommengen nicht mehr werthaltig, denn das Gesetz sieht 2022 als fixes Datum des Atomausstieges vor. Eine vermögenswerte Reststrommenge von fast 100 TWh ist damit für den Konzern wertlos geworden. Die Schadensforderung beläuft sich auf einen Preis von 4,7 Cent pro nicht verkaufter kWh – im Vergleich zur Subvention des französischen Staatsunternehmens EdF, der beim britischen Meiler Hinkley Point C eine feste Einspeisevergütung in Höhe von 11Cent/kWh erhalten wird, ist das geradezu ein Schnäppchen.

Über die moralische Berechtigung der Klage von Vattenfall und den Gang vor den Court der Weltbank, das Internationale Zentrum zur Beilegung von Investitionsstreitigkeiten, kurz ICSID, mag man lange streiten, juristisch haben die Schweden alles andere als schlechte Karten. Unter dem Druck der bevorstehenden Wahlen wollte Bundeskanzlerin Merkel nach Fukushima so schnell wie möglich das Thema Atomkraft abräumen. CDU, CSU und FDP – drei Parteien, die stets für die Energiegewinnung aus Kernkraft eintraten – änderten aus Angst vor den Wählerinnen und Wählern binnen weniger Woche ihre Meinung, ohne dass es zu großen Diskussionen kam. Angst ist kein guter Ratgeber, besonders nicht beim Anfertigen von Gesetzen. Das Restrisiko hat der Ausstiegsbeschluss von 2011 verringert, die Reststrommengen sind geblieben. Wer sich laut über Vattenfall aufregt, sollte über die Unfähigkeit des Gesetzgebers nicht schweigen. 

MVV Energie goes shopping
Vor kaum drei Wochen übernahm die MVV Energie AG 100 Prozent der Anteile der Hannoveraner Projektentwicklungsgesellschaft Windwärtsdie im Februar dieses Jahres die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens beantragt hatte. Windwärts zählt zu denwinwärts Pionieren der Windenergiebranche mit Schwerpunkt auf der Projektentwicklung von Windenergieanlagen an Land in Deutschland, aktiv ist das Unternehmen auch in Frankreich.
Heute wurde die Pflichtmitteilung an der Börse veröffentlicht, dass die MVV Energie AG im Wege einer Kapitalerhöhung mit 50,1 Prozent die Mehrheit an dem deutschen Marktführer im Bereich der Projektentwicklung, der Juwi AG aus Wörrstadt, erworben hat. An der Börse wurde das Engagement der Mannheimer in Höhe von ca. 100 Mio. Euro positiv bewertet, weil Juwi zum Geschäftsmodell der MVV, das sich stärker in Richtung erneuerbare Energien orientiere, passe. Ein klein wenig erneuerbarer ist damit auch die EnBW AG geworden, die erst im April 2014 ihre Geschäftsanteile an der MVV AG um 7,43 Prozent auf nunmehr 22,48 Prozent erhöht hat.
——————————————————————
In der Reihe „War watt?“ erschienen zuletzt:
Der Traum von der dezentralen Energiewende
Solarzellen mit 30% Wirkungsgrad?
Der Deutsche Umweltpreis und die Energiewende

Diskutieren Sie mit

  1. Reiner Heußner

    vor 10 Jahren

    Die rot-grüne Bundesregierung verhielt sich juristisch gewiefter als die schwarz-gelbe, denn sie begleitete das Gesetz durch einen privatrechtlichen Vertrag mit den vier großen Stromern. Rainer Baake, damals Sts. im BMU, hat auf diese Weise Schadensersatzklagen im Vorhinein ausgeschlossen.

    Das saubere Verfahren und die eigene Unterschrift hat die Herren von der Atomwirtschaft in der Folgezeit nicht davon abgehalten, aus allen medialen Kanälen und mit Millionen schwerem Werbeetat gegen den Atomkonsens zu feuern. Rechtlich war das Gesetz von 2000 wasserdicht.

    Jetzt ist zu befürchten, dass Dank des schwarz-gelben Dilettantenstadls nicht nur Vattenfall entschädigt werden muss, sondern auch die Klagen von e.on und RWE vor dem BVergG oder spätestens vor dem EuGH Erfolg haben werden. Dann reden wir über einen zweistelligen Milliardenbetrag.

    Politiker und Atomkraftwerksbetreiber haben eines gemeinsam: Ihnen fehlt eine Betriebshaftpflicht. Für schwerwiegende Fehler dieser Gruppen haftet am Ende immer der Steuerzahler.

Ich akzeptiere die Kommentarrichtlinien sowie die Datenschutzbestimmungen* *Pflichtfelder

Artikel bewerten und teilen

War watt? Die Crux mit den Reststrommengen
5
6