Offshore-Wind – anspruchsvolle Verfahren, aber keine ambitionierten Ziele

Gastautor Portrait

Dr. Ursula Prall

Rechtsanwältin und Vorstandsvorsitzende der Stiftung Offshore Windenergie

Die Juristin begann ihre Laufbahn als Wissenschaftliche Mitarbeiterin an der Universität Hamburg. Parallel zur ihrer Tätigkeit als Rechtsanwältin bei Kuhbier Rechtsanwälte promovierte Ursula Prall zum Dr. jur. Seit 2013 ist sie Partnerin bei Becker, Büttner Held in Hamburg. Ehrenamtlich engagiert sie sich im Umweltrecht und in der Offshore Windenergie. Seit 2017 ist Dr. Prall Vorstandsvorsitzende der Stiftung Offshore Windenergie.

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23. Mai 2019

136 neue Offshore-Windenergieanlagen gingen im letzten Jahr neu ans Netz. Insgesamt betrug die Leistung aller Offshore-Anlagen vor der deutschen Küste zu Beginn dieses Jahres 6.382 MW. Damit ist das Ausbauziel der Bundesregierung von 6.500 MW für das Jahr 2020 schon fast erreicht.

Bis 2030 soll die bisherige Erzeugungskapazität auf 15 GW mehr als verdoppelt werden. Bedenkt man, dass in den weiteren Ausbau die langjährige Erfahrung beim Bau der Offshore-Windparks Anlagen einfließt, ist das Ziel wenig ambitioniert. Die Windanlagen auf See werden immer leistungsstärker und liefern immer kontinuierlicher Strom – an 363 Tagen im Jahr. Für die Energiewende und die Einhaltung der Klimaziele scheint der Ausbau der Offshore Windenergie unverzichtbar.

Was macht den weiteren Ausbau der Windenergie auf See so kompliziert? Liegt es an den regulatorischen Bedingungen? Wir sprachen darüber mit einer ausgewiesenen Expertin des Rechts der Erneuerbaren Energien im Allgemeinen und der Offshore-Windenergie im Besonderen. Dr. Ursula Prall ist Partnerin der renommierten Rechtsanwaltskanzlei Becker Büttner Held und Vorstandsvorsitzende der Stiftung Offshore Windenergie.

Für das Gelingen der Energiewende braucht es einen Genehmigungs- und Infrastrukturrahmen, der einen volkswirtschaftlich kosteneffizienten Ausbau der Offshore-Windenergie ermöglicht

Dr. Ursula Prall, Stiftung Offshore Windenergie

Stiftung Energie & Klimaschutz: Was macht die Genehmigung zum Bau von Offshore-Anlagen so kompliziert, dass die Verfahren sich über Jahre hinziehen?

Dr. Ursula Prall: Es handelt sich um großflächige, durchaus komplexe Projekte, die einer Umweltverträglichkeitsprüfung bedürfen sowie einer detaillierten technischen Prüfung. Dies verlangt teilweise mehrjährige Umweltuntersuchungen im Vorfeld der Genehmigung sowie die Erstellung der entsprechenden biologischen Gutachten, der Baugrund muss erkundet werden, die ozeanographischen Gegebenheiten sind darzulegen, das technische Design muss detailliert geprüft werden.

Da es sich nicht um Standardprodukte handelt, besteht zwar mittlerweile bei den Behörden sehr viel Erfahrung, aber dennoch muss jedes Projekt genau untersucht werden. Darüber hinaus sind Verfahrensvorschriften, wie Beteiligungen (Behörden/Öffentlichkeit) vorgeschrieben. Weiterhin muss der Zulassungsprozess auch „eingetaktet“ werden in denjenigen der Gesamtplanung für den Meeresraum – es macht wenig Sinn, ein Vorhaben zuzulassen, wenn bspw. die Netzanbindung noch nicht räumlich geplant ist. Alle diese Prozesse müssen verschnitten werden. Im Vergleich zu den Verfahren in der Vergangenheit, in denen in den „späten Nullerjahren“ wegen naturschutzfachlichen Klärungsbedarfs ein zeitweiliger Genehmigungsstopp Platz griff, sind die Verfahren mittlerweile nach wie vor lang, aber in sich durchaus stringent.

Wir stehen kontinuierlich mit den Behörden im Austausch, beispielsweise mit der Bundesnetzagentur (BNetzA), dem Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) und den Landesgenehmigungsbehörden. Wir werben dafür, dass unsere Erfahrungen mit Vorschriften und Auflagen berücksichtigt werden und in künftige Entscheidungen mit einfließen. Denn für das Gelingen der Energiewende braucht es einen Genehmigungs- und Infrastrukturrahmen, der einen volkswirtschaftlich kosteneffizienten Ausbau der Offshore-Windenergie ermöglicht.

Stiftung Energie & Klimaschutz: Hat der Gesetzgeber alle rechtspolitischen Möglichkeiten ausgeschöpft, die Verfahren zu straffen und in kalkulierbaren Zeiträumen zu Ergebnissen zu kommen?

Dr. Ursula Prall: Das WindSeeG enthält klare Zeitpläne. Für jedes Projekt gilt ein enges Fristenkorsett, das Nichteinhalten von Fristen ist sanktionsbewehrt. Die Zeiten, in denen lange, nicht kalkulierbare Genehmigungsverfahren problematisch waren, sind schon lange vorbei. Bis Ende 2016 waren dann die Netzanbindungen / Netzkapazitäten das maßgebliche Problem, durch das WindSeeG ist dies strukturell anständig gelöst. Die Windbranche hat ein Problem mit dem Mengengerüst, nicht so sehr mit der Struktur.

Das maßgebliche Problem ist derzeit die Übertragung des Stroms onshore.

Dr. Ursula Prall, Stiftung Offshore Windenergie

Stiftung Energie & Klimaschutz: Funktionieren die Genehmigungsverfahren in anderen Staaten nach ähnlichen Standards?

Dr. Ursula Prall: Das ist mir nicht bekannt. Da es sich um Projekte handelt, deren Zulassung jedenfalls in umweltfachlicher Hinsicht stark europarechtlich geprägt ist, sollten dort – insoweit – entsprechende Maßstäbe gelten. Das BSH ist dabei unseres Wissens teilweise sehr strikt in der Auslegung, womit man sich alles in allem aber abgefunden hat und technische Lösungen entwickelt hat (z.B. beim Schallschutz).

Stiftung Energie & Klimaschutz: Um die Pariser Klimaschutzziele einzuhalten, müssten wir beim Ausbau aller Erneuerbaren Energien massiv zulegen. Wie beurteilen Sie die Chancen, die Wachstumsdynamik bei der Offshore-Windenergie entsprechend zu steigern? Wo sehen Sie die Stellschrauben, um den Ausbau zu beschleunigen, und wo die Grenzen?

Dr. Ursula Prall: Die Offshore-Windenergie hat ein hohes Stromerzeugungspotential; dies zu nutzen, ist für einen Erfolg der Energiewende unumgänglich. Dabei muss sicherlich auf einen effizienten und naturverträglichen Flächenverbrauch geachtet werden. Das maßgebliche Problem ist derzeit die Übertragung des Stroms onshore. Insoweit bedarf es weiterhin hoher Anstrengungen beim Netzausbau, einer optimalen (optimierten) Nutzung des Bestandsnetzes und schnellstmöglicher Entwicklung von P2X-Technologien. Die Erzeugung  von EE-Strom macht offensichtlich nur Sinn, wenn dieser Strom dann auch (in welcher Energieform und in welchem Sektor auch immer) verwendet wird. Die Offshore-Windbranche ist bereit, an den entsprechenden Innovationen mitzuwirken. Derzeit fehlt es aber an hinreichenden Anreizen für Power-to-X; dies muss seitens des Gesetzgebers zügig aufgesetzt werden.

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