Nach 20 Jahren ist die Einspeisevergütung ausgelaufen. Aber das ist kein Grund, die Solarernte auszusetzen. Denn die Solaranlagen haben zwar formal ihre Nennleistung in diesem Zeitraum erbracht – sind aber, das ist die Vermutung von Experten, in einem Großteil der Fälle noch zum Weiterbetrieb geeignet – teils bis zu weitere zehn Jahre könnten noch angehängt werden, um sauberen Strom zu produzieren.
EEG-Novelle 2021 regelt Weiterbetrieb von Solaranlagen
Der Bundestag hat am 17.12.2020 die EEG-Novelle 2021 beschlossen und damit gibt es für die Pioniere unter den Solaranlagenbetreibern (ebenso Betreiber von Kraftwerken anderer Erneuerbarer-Energie-Anlagen der ersten Stunde) gewisse Rechte und Pflichten. Da hier eine gewisse Unsicherheit bis kurz vor dem Jahreswechsel bestand, war oder ist bis heute für viele der Betroffenen nicht klar, wie genau der Betrieb nun weiter erfolgen kann.
Wichtige Antworten auf dringende Fragen von Solaranlagen-Betreibern
Darf man den Strom aus der eigenen Solaranlage nun weiter ins Stromnetz einspeisen? Bekommt man weiterhin eine Vergütung für den eingespeisten Strom? Wie hoch ist diese Vergütung und von wem wird diese entrichtet? Welche Verträge gelten?
Auf alle diese Fragen gibt es Antworten, die einerseits im EEG, dem Erneuerbare-Energien-Gesetz stehen. Aber Gesetzestexte sind nicht immer eine Lektüre mit Praxistipps, sondern von juristischen und anderweitigen Fachbegriffen geprägt. Vor dem Hintergrund sind also anderweitige Quellen wertvoll, um den Solaranlagenbetreibern eine Handlungsanleitung zu geben, wie mit der eigenen Anlage zu verfahren ist.
So hat die Smart Grids-Plattform Baden-Württemberg e.V. einen neuen Praxisleitfaden veröffentlicht mit dem Titel „Der Weg nach Ende des EEG-Förderzeitraums. Weiter geht´s für ausgeförderte Photovoltaik-Klein- und Kleinstanlagen“. Dieser kompakte, kostenlose verfügbare Leitfaden mit einer Lesezeit von etwa 30 Minuten ist für alle Betroffenen geeignet, die aktiv darüber entscheiden müssen, wie sie ihre Solaranlage ab dem Jahr 2021 oder auch ab den Folgejahren mit Auslaufen der Einspeisevergütung weiter betreiben und dabei alle formalen und praxisrelevanten Aspekte beachten.
Konkrete Lösungen für den Weiterbetrieb von Photovoltaikanlagen
Mit der EEG-Novelle 2021 werden konkrete Lösungen angeboten: Weiterbetrieb mit Einspeisung, Eigenversorgung mit Einspeisung der Überschüsse ins Stromnetz und die Volleinspeisung mit sogenannter sonstiger Direktvermarktung. Der Abbau und das Recycling der Module wäre dabei die letzte Lösung – denn solange noch Strom in erklecklicher Menge zu beziehen ist, wäre die weitere Nutzung die umweltfreundlichste und nachhaltigste Lösung zum Status quo.
Sonnige Aussichten für den Weiterbetrieb von alten Solaranlagen ohne EEG-Förderung
Wir sind in der Ära Post-EEG-Förderung – weiter geht’s!
Die gute Nachricht für alle Solaranlagenbetreiber ist: Mit dem EEG 2021 gibt es bis zum Jahr 2027 die Möglichkeit der vergüteten Weitereinspeisung für ihre Anlagen. In diesem Fall muss man nichts aktiv tun, denn nach Ablaufen der 20-jährigen Einspeisevergütung fällt diese automatisch in die Kategorie der sogenannten übergangsweisen Veräußerungsform. Diese Frist läuft von heute an für sieben Jahre und damit haben zahlreiche PV-Anlagen-Besitzer die Chance, aus ihren Solarmodulen noch eine Menge Kilowattstunden Strom herauszuholen. In diesem Fall ist auch kein technischer Umbau nötig, kurzum: Alles kann so bleiben, wie es ist. Dennoch empfehlen Experten dringend, auch die anderen Optionen in Erwägung zu ziehen, denn in vielen Fällen ist vermutlich die Eigenversorgung die bessere Wahl. Denn während die Anschlussvergütung durch die vollständige Einspeisung in das öffentliche Stromnetz lediglich in Höhe des Marktwertes vergütet wird – abzüglich einer Vermarktungspauschale von 0,4 Cent pro Kilowattstunde – sieht beim Eigenverbrauch die Bilanz möglicherweise attraktiver aus.
Eigenverbrauch von Strom aus der 20 Jahre alten Solaranlage
Bei dieser Option sehen sich Anlagenbetreiber vor einer neuen Situation: Während im Jahr 2000 bzw. davor noch die Volleinspeisung Usus war, sind neue Anlagen heute immer mehr – auch in Kombination mit Batteriespeichern – darauf ausgerichtet, die Betreiber möglichst umfassend mit Strom zu versorgen, nur die Überschüsse werden ins Netz eingespeist. Entsprechende Wechselrichter und Stromzähler ermöglichen die technisch und vertraglich formal korrekte Stromnutzung. Die Pioniere unter den Anlagenbetreiber haben nun mit Auslaufen ihrer Einspeisevergütung die beste Chance, sich auch auf die Eigenversorgung umzustellen. Bei älteren Wechselrichtern kann oft die entsprechende Funktion nachgerüstet werden, die notwendig ist, um aus der Solarenergie auf dem Dach zuerst das Haus zu beliefern, und sekundär Reste in das Stromnetz einzuspeisen. Es lohnt sich in jedem Fall, einen Fachberater für Erstberatung und anschließend detaillierte individuelle Beratung zu konsultieren. Fachberater finden sich beispielsweise auf der Webseite der Deutschen Gesellschaft für Sonnenenergie (DGS) e.V. Dieser Verband hat mit einem Projekt namens PV-Lotse eine Beratungs-Initiative inklusive Telefon-Hotline gestartet, um all jenen rasch und unkompliziert Erste Hilfe zu leisten in Sachen Weiterbetrieb älterer Solaranlagen.
Volleinspeisung als vereinfachte Direktvermarktung
Eine mit der EEG-Novelle 2021 geregelte Möglichkeit, die alten Solaranlagen weiter sinnvoll zu nutzen, ist den selbst erzeugten Strom vollständig ins öffentliche Stromnetz einzuspeisen und dies über die sogenannte vereinfachte Direktvermarktung zu organisieren. Damit verbunden sind verschiedene Rechte und Pflichten des Einspeisers, die dem Energierecht unterliegen. Da in den meisten Fällen die Betreiber der Photovoltaikanlagen nicht selbst alle Details dazu kennen können, haben sich mittlerweile diverse Dienstleister etabliert, die eine solche vereinfachte Direktvermarktung anbieten. Bislang hat sich noch kein Standard-Begriff ergeben, die unterschiedlichen Lösungen werden unter anderem bezeichnet als Peer2Peer-Handelsplattformen, als virtuelle Kraftwerke, Stromclouds oder werden als Vermarktung von Herkunftsnachweisen geführt. Insbesondere der Begriff Stromcloud entspricht dem Trend des Sprachgebrauchs für neue Produkte. Dementsprechend ist empfehlenswert, nicht nur den besonders aktiv beworbenen Lösungen Aufmerksamkeit zu schenken, sondern auch unter den anderen hier genannten Begriffen nach Anbietern zu suchen, um das für die eigenen Bedürfnisse bestmögliche Angebot zu finden.
Grundwissen zu EEG und Solaranlagen(-Recycling)
Das Erneuerbare-Energien-Gesetz trat im Jahr 2000 in Kraft und sicherte Betreibern von Erneuerbare-Energie-Anlagen eine für 20 Jahre festgelegte Einspeisevergütung zu. Dies gilt für Solarenergie, Windkraft, Wasserkraft, Strom aus Deponie- und Klärgas sowie aus Produkten biologischer Abfallstoffe der Land- und Forstwirtschaft. Dieser Artikel betrachtet explizit die Handlungsmöglichkeiten der Solarfarmer und hier jener, die Klein- und Kleinstanlagen mit unter sieben Kilowatt-Peak Leistung betreiben. Dies ist zum heutigen Zeitpunkt der Großteil, nämlich 93 Prozent der Anlagen, die aus der EEG-Förderung mit Beginn des Jahres 2021 herausgefallen sind. Die allermeisten dieser Anlagen könnten technisch ohne Weiteres auch für die nächsten Jahre große Mengen Strom produzieren und es besteht kein technischer Grund, diese abzubauen und zu recyceln, welches auch CO2-Emissionen verursacht (dabei insbesondere die Reinigung des Siliziums).
Sollte dennoch eine Anlage vollständig abmontiert werden, so ist sichergestellt, dass die Module vollständig dem Recycling-Prozess zugeführt werden: Das Recycling von Deckglas und Aluminiumrahmen erreicht zwar die gesetzlich geforderten Recyclingquoten. Dennoch wäre es Ressourcen-schonender, dies erst dann zu tun, wenn die Solarmodule noch einige Jahre länger viele Kilowattstunden und Megawattstunden Strom produzieren, mindestens bis zum Jahr 2027. Erst dann ist der Weg zum örtlichen Wertstoffhof oder die Rückgabe an den für die Entsorgung zuständigen Hersteller bzw. Importeur gemäß Elektronikgerätegesetz gefragt.
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