Vorbild Dänemark? – Finanzielle Teilhabe von Anwohnern an Wind- und Solarparks

Gastautor Portrait

Anna Papke

Gastautorin

Anna Papke ist wissenschaftliche Mitarbeiterin bei der Stiftung Umweltenergierecht in Würzburg, wo sie sich mit rechtlichen Fragestellungen rund um die Energiewende in Deutschland und der EU beschäftigt. Die Juristin, die auch über einen Abschluss in Nordistik verfügt, beschäftigt sich dabei auch mit dem Recht der erneuerbare Energien in Dänemark und den anderen skandinavischen Ländern.

weiterlesen
10. September 2018
Vater und Sohn vor einer Windkraftanlage zum Thema
Foto: News Øresund – Johan Wessman. © News Øresund

Der Umbau des deutschen Energiesystems von fossilen zu erneuerbaren Energien wird von der überwiegenden Mehrheit der Deutschen befürwortet. Dennoch leisten Anwohner häufig Widerstand, wenn in ihrer Umgebung Windenergieanlagen errichtet werden. Während diese unterschiedlichen Interessen in Deutschland meist über das Planungsrecht gelöst werden, gibt es in unserem Nachbarland Dänemark Maßnahmen, die versuchen, die Akzeptanz von erneuerbaren Energien darüber hinaus auch auf finanzieller Ebene zu lösen.

Wie läuft die Errichtung eines Windparks in Dänemark ab?

Aufbau einer Windkraftanlage für das Thema
Die Beteiligung von Anwohnern an Windparks fördert die Akzeptanz und baut Verärgerung und Sorgen ab.

Foto: pixabay

Der im ländlichen Westjütland lebende Anders Andersen erfährt von einem staatlich geförderten Windpark, der in seiner unmittelbaren Nachbarschaft gebaut werden soll. Seine ersten Reaktionen sind Verärgerung über die drohende Verunstaltung seiner Umwelt und Sorge, dass das Grundstück, auf dem sein Haus steht, an Wert verlieren könnte. In den nächsten Wochen erhält Anders Andersen Post von der Gesellschaft, welche den Windpark errichten will. Darin erfährt er unter anderem, dass er gegenüber der Gesellschaft Ersatzansprüche wegen eines Wertverlustes an seinem Grundstück anmelden kann.

Kurz darauf liest er beim Frühstück in der Lokalzeitung, dass er Anteile am geplanten Windpark erwerben kann und so am Gewinn beteiligt wäre. Einige Zeit später erfährt der passionierte Angler Andersen hocherfreut, dass die Gemeinde am Ortsrand einen Angelteich anlegen will, weil sie wegen des Windparks auf ihrem Gemeindegebiet Geld aus einem staatlichen Fonds bekommen hat. Eines Abends wird Andersen von einem Freund angesprochen, der mit Gleichgesinnten einen kleineren Solarpark errichten will. Er fragt, ob Andersen sich beteiligen möchte, man könne auch eine staatliche Bürgschaft zur Finanzierung der ersten Schritte beantragen.

Erneuerbare Energien als wichtigste Stromquelle in Dänemark

Dieses fiktive Beispiel illustriert die Wirkung der flankierenden Regelungen, die in Dänemark neben der planungsrechtlichen Ebene für einen möglichst konfliktfreien Ausbau der Wind- und Solarenergie sorgen sollen. Dänemark deckt über die Hälfte seines Strombedarfs mit erneuerbaren Energien, wobei der Löwenanteil aus Windkraft stammt. Auch in Dänemark konzentriert sich der Ausbau der Windkraft dabei auf besonders geeignete Flächen, die vor allem an der Nordseeküste Jütlands liegen. Angesichts der Bedeutung der Windkraft für die Energieversorgung hat der Gesetzgeber mit der Einführung des Lov om fremme af vedvarende energi (Gesetz zur Förderung von erneuerbarer Energie) im Jahr 2008 vier Regelungen festgeschrieben, die der Steigerung von Akzeptanz gegenüber Windenergie dienen sollen. Um Wind- und Solarenergie, welche neuerdings um Fördermittel konkurrieren, gleiche Ausgangsbedingungen zu geben, wurden die vier Regelungen 2018 auch auf PV-Anlagen ausgeweitet.

Akzeptanzfördernde Regelungen im dänischen Recht

Die Regelung zum Wertverlust gibt Grundstückseigentümern einen Ersatzanspruch, wenn ihr Wohngrundstück durch die Errichtung einer staatlich geförderten Windenergie- oder PV-Anlage an Wert verliert. Die Einschätzung, ob ein tatsächlicher Wertverlust vorliegt, obliegt einer Sachverständigenkommission. Erwartet die Kommission, dass durch die Errichtung der Anlage tatsächlich ein Wertverlust eintritt und macht dieser mindestens 1% des Grundstückswertes aus, so muss der (zukünftige) Eigentümer der Windenergieanlage die betroffenen Grundstückseigentümer finanziell entschädigen.

Die Regelung zum Beteiligungsrecht soll dagegen die Akzeptanz durch Teilhabe der Anwohner steigern. So sind Eigentümer von staatlich geförderten Windenergie- oder PV-Anlagen im Vorfeld der Errichtung verpflichtet, mindestens 20% der Eigentums-Anteile des gesamten Projekts Anwohnern in einem Umkreis von 4,5 km, nachrangig auch allen übrigen Bewohnern des Gemeindegebiets, zum Kauf anzubieten. Sowohl die Regelung zum Wertverlust als auch die Regelung zum Beteiligungsrecht beziehen sich übrigens nicht nur auf Windkraft an Land, sondern auch auf küstennahe Offshore-Windenergie.

Die Grüne Regelung, die allerdings seit Anfang 2018 ausgesetzt ist, begünstigt die Standortgemeinden von Windkraftanlagen: Diese Gemeinden können anknüpfend an die Erzeugungskapazität der auf ihrem Gemeindegebiet aufgestellten Windenergieanlagen einen Zuschuss aus einem staatlichen Fonds beantragen. Diese Mittel sind zweckgebunden für Landschaftsgestaltung, Freizeiteinrichtungen oder Veranstaltungen zur Förderung erneuerbarer Energien einzusetzen.

Eine vierte Maßnahme, der Garantiefonds, unterstützt Bürgerenergieprojekte, die Windenergie oder PV-Anlagen errichten wollen, in der Startphase durch Vergabe von Bürgschaften. Diese Bürgschaften sollen bei der Beantragung eines Kredites helfen. Voraussetzung ist, dass die Mitglieder der Bürgerenergiegesellschaft mindestens zu zehnt sind und mehrheitlich in der Nähe des geplanten Standortes wohnen. Außerdem muss das Ministerium die Realisierung des Projekts als wahrscheinlich einschätzen.

Dänemark als Vorbild für Deutschland?

Auch in Deutschland existieren Gesetze, die eine Steigerung der Akzeptanz durch finanzielle Beteiligung der Anwohner oder Standortgemeinden erreichen wollen. Ein Beispiel dafür ist das Bürger- und Gemeindebeteiligungsgesetz in Mecklenburg-Vorpommern, ein nach dänischem Vorbild gestaltetes Landesgesetz. Auf Bundesebene soll § 36g Erneuerbare-Energien-Gesetz Bürgerenergiegesellschaften den Marktzugang erleichtern. Inwiefern solche finanziellen Ausgleichsmaßnahmen zu einer positiveren Einstellung gegenüber Windkraft führen, wurde bislang noch nicht wissenschaftlich erhoben. Im oben beschriebenen Fall könnte sich die Stimmung des Dänen Anders Andersen jedoch durchaus zugunsten des neuen Windparks gewendet haben. Festzuhalten bleibt jedoch, dass das wichtigste Instrument für den Ausgleich von Windkraftausbau und Anwohnerschutz gleichwohl das Planungsrecht bleiben wird, also die vorausschauende Ausweisung von Flächen unter Berücksichtigung sämtlicher betroffener Interessen.

Näheres zu den dänischen Regelungen zur Förderung der Akzeptanz von Windkraft.

Diskutieren Sie mit

  1. R. PEINE

    vor 3 Jahren

    In Dänemark werden WKa ausschliesslich offshore errichtet. Bestehende Anlagen, die veraltet sind, werden demontiert. Niemand will diese Anlagen in seiner Nachbasrschaft.
    PV anlagen kommen über 4 Paneele selten heraus. Sie sollen lediglich die Zertifizierung zur Energieeffizienz der Häuser verbessern.
    Wer eine wirklich nutzbare PV Anlage betreibt, ist selbstständiger Unternehmer und bekommt bei Verlust der Arbeit oder langer Krankheit keine Unterstützung aus dem sozialen Sicherungssystem. Darum sieht man nur sehr sehr wenige PV Anlagen.
    Im gesamten gesehen betreibt Dänemark Greenwashing auf allerhöhstem Niveau.

Ich akzeptiere die Kommentarrichtlinien sowie die Datenschutzbestimmungen* *Pflichtfelder

Artikel bewerten und teilen

Vorbild Dänemark? – Finanzielle Teilhabe von Anwohnern an Wind- und Solarparks
5
1