Studie: Klimageld als sozialer Ausgleich in der Energiekrise

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Redaktion

Stiftung Energie & Klimaschutz
27. Juni 2022

Kurz-Dossier zur Ariadne-Studie „Entlastung der Haushalte von der CO2-Bepreisung: Klimageld vs. Absenkung der EEG-Umlage“

Kindergeld – damit assoziiert vermutlich jeder etwas. In erster Linie ist das Kindergeld als Ausgleich für Ausgaben da, die mit dem eigenen Kind zu tun haben. Die als „Klimageld“ betitelte Rückzahlung von Einnahmen des Staates könnte künftig Konsumentinnen und Konsumenten dazu veranlassen, Geld für Dinge auszugeben, die sich positiv auf das Klima auswirken. Aber der Reihe nach:

Effekte eines Klimageldes

Der Begriff „Klimageld“ wird zwar bereits genutzt und in der Politik als mögliche Option genannt, ist aber noch nicht verabschiedet. Dass es kommen wird, ist aber sehr wahrscheinlich. Das Klimageld ergibt sich aus der CO2-Bepreisung, die in den kommenden Jahren die Einnahmen des Staates für jeglichen CO2-Ausstoß steigen lässt. Gleichzeitig reduziert sich das EEG-Fördervolumen, weil die EEG-Umlage wegfällt. Diese Differenz aus Förderbedarfen und Einnahmen ist das Klimageld, das an Bürgerinnen und Bürger ausgezahlt werden kann.

Das Kopernikus-Projekt Ariadne des Potsdam-Instituts für Klimafolgenforschung (PIK) untersuchte Fragestellungen rund um die Umsetzung der Energiewende und hat nun eine neue Studie veröffentlicht. Es geht unter anderem um die Optionen, auf welchem Weg diese Einnahmen an die Bevölkerung zurückgezahlt werden könnten. Dabei legt die Ariadne-Studie ihren Fokus auf die psychologischen Effekte mithilfe verhaltensökonomischer Forschung. Insbesondere soll gewährleistet werden, dass das Klimageld als Entlastung aufgrund der CO2-Bepreisung wahrgenommen und entsprechend für klimapositive Ausgaben genutzt wird. Zudem müsse das Klimageld möglichst sichtbar gemacht werden, etwa als Direktzahlung, so ein weiterer Kerngedanke.

Verschiedene Wege der Auszahlung

Im Rahmen der Ariadne-Studie wurden im Folgenden mehrere Ansätze dazu erforscht, in welcher Form sich das Klimageld idealerweise auszahlen ließe:

  1. Verrechnung mit den Krankenkassen
  2. Auszahlung über verschiedene Steuermodelle
  3. Direkte Auszahlung der Familienkassen

Eine Auszahlung über die Krankenkassen wäre innerhalb von zwölf Monaten technisch möglich. Zudem sind bis zu 99 Prozent der Menschen in Deutschland krankenversichert, wodurch die Auszahlung nahezu alle Bürgerinnen und Bürger im Land erreichen würde. Allerdings ist das Krankenkassensystem sehr heterogen, was einen immensen technischen Aufwand nach sich ziehen würde.

Eine Auszahlung über Steuermodelle setzt voraus, dass die Steuer-ID erfasst werden müsste. Hinzu kommt der Aspekt, dass hier die Auszahlung des Klimageldes kaum auffällt. Das Geld würde lediglich einmal im Jahr auf dem Lohnsteuerbescheid erscheinen und nicht als Entlastung für die monatlichen Mehrzahlungen akzeptiert werden.

Der letzte erforschte Ansatz verfolgt die Auszahlung des Klimageldes durch die Familienkasse. Hier besteht der Nachteil, dass lediglich diejenigen erfasst sind, die Kindergeld beziehen. Die Zahl der tatsächlich Klimageld-Berechtigten liegt höher. Deshalb müssten einige datenschutzrechtliche Hürden überwunden werden.

Die abschließende Empfehlung: Nach vollständiger Analyse der Optionen für eine Auszahlung an Bürgerinnen und Bürger empfiehlt Ariadne, dass eine Pro-Kopf-Rückerstattung über die Steuer-ID mittels einer monatlichen direkten Überweisung durch die Familienkassen große Sichtbarkeit erreichen und nur geringe Umsetzungskosten nach sich ziehen würde.

Die gesamte Studie kann hier heruntergeladen werden:

Dokumente und Downloads

Ariadne-Analyse - Entlastung der Haushalte von der CO2-Bepreisung: Klimageld vs. Absenkung der EEG-Umlage - PDF

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  1. Andreas Wolfsteiner

    vor 2 Jahren

    Hier ein Vorschlag, der es ermöglicht bereits 2023 die gesamten Einnahmen aus der Bepreisung von CO2 (EU-Emissionshandel + nationaler Emissionshandel) als Klimageld auszuschütten (ca. 240 € pro Kopf): https://doi.org/10.5281/zenodo.6614788

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