Bürger aktiv einbinden: Wärmenetzgenossenschaften als ein wichtiger Baustein für die flächendeckende Wärmewende

Gastautor Portrait

Dr. Andreas Wieg

Leiter der Bundesgeschäftsstelle Energiegenossenschaften, Deutscher Genossenschafts- und Raiffeisenverband e. V.

Dr. Andreas Wieg ist Leiter der Bundesgeschäftsstelle Energiegenossenschaften beim Deutschen Genossenschafts- und Raiffeisenverband e. V. Die Bundesgeschäftsstelle vertritt die Interessen von 880 Energiegenossenschaften mit 220.000 Mitgliedern. Dr. Wieg ist Vorstandsmitglied im europäischen Dachverband der Energiegenossenschaften REScoop und Lehrbeauftragter an der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin.

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29. Februar 2024
Grafik: DALL·E

Mit dem zu Jahresbeginn in Kraft getretenen „Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze“ wird die Wärmewende in Deutschland weiter an Fahrt zulegen. Die Verpflichtung zur flächendeckenden kommunalen Wärmeplanung wirft vielerorts die Frage auf, wer konkret die Wärmeversorgung übernehmen soll. Genossenschaften können hierbei eine der Optionen sein.

Kleinteiligere Gebiete versorgen

Genossenschaftliche Wärmenetze können ein wichtiger Baustein für eine flächendeckende Wärmewende sein.

Dr. Andreas Wieg

Genossenschaftliche Wärmenetze können ein wichtiger Baustein für eine flächendeckende Wärmewende sein. Zumeist werden sie dort aktiv, wo kommunale oder private Betreiber die Wärmeversorgung – aus den verschiedensten Gründen – in der Breite nicht wahrnehmen können. Dies ist vor allem in kleinteiligeren ländlichen Gebieten der Fall. Hier spielen Genossenschaften ihre Stärken aus, die in der aktiven Teilhabe der Bürgerinnen und Bürger und in dem gemeinschaftlichen Selbsthilfe-Ansatz liegen.

Das Konzept der Bürgerenergiegenossenschaft ist nicht neu. Zumeist denkt man dabei aber an den Ausbau der erneuerbaren Energien, also an Photovoltaik- oder Windenergieanlagen, bei denen die Bürgerinnen und Bürger als Genossenschaftsmitglied aktiv eingebunden werden. Weniger bekannt ist, dass mit dem genossenschaftlichen Organisationsmodell und Rechtsrahmen auch Wärmenetze betrieben werden können.

Vorteile der Genossenschaft

Wärmegenossenschaften versorgen ihre Mitglieder langfristig mit klimafreundlicher und bezahlbarer Energie. Über das Gemeinschaftsunternehmen können die erforderlichen Investitionen auf viele Schultern verteilt werden. Neben diesem Größenvorteil gibt es den großen Pluspunkt, dass sich die Genossenschaft in der Hand der Nutzerinnen und Nutzer selbst befindet.

Die MiteigentümerInnen (=Mitglieder) haben deshalb kein Interesse an einer Dividendenzahlung. Sie sind vielmehr an der kostengünstigen Wärmeversorgung durch ihre Genossenschaft interessiert. Diese Interessenlage führt zu deutlich geringeren (Eigen-)Kapital- und Overheadkosten. Zum anderen haben die Mitglieder in der Genossenschaft diverse Auskunfts- und Informationsrechte, die zu einer gesteigerten Transparenz und zu einem insgesamt hohen Informationsstand über die Geschäftstätigkeit führen.

Die demokratische Grundstruktur der genossenschaftlichen Rechtsform fördert zudem die gleichberechtigte Zusammenarbeit der angeschlossenen Haushalte. In der Generalversammlung hat jedes Mitglied – unabhängig von der Höhe der Kapitalbeteiligung – nur eine Stimme. Das erleichtert die vertrauensvolle Zusammenarbeit in dem Gemeinschaftsprojekt. Schließlich ist die Entscheidung für ein Wärmenetz und gegen die individuelle Heizungstechnik eine sensible Angelegenheit.

Ganzheitliche Energieversorgung

Wärmenetzgenossenschaften aktivieren Menschen vor Ort, sich ehrenamtlich in die Energiewende einzubringen und ihre Wärmeversorgung erfolgreich selbst in die Hand zu nehmen.

Dr. Andreas Wieg

Wärmegenossenschaften nutzen häufig die Abwärme von Biogasanlagen landwirtschaftlicher Betriebe in ihrer Region. Es gibt aber auch andere Wärmequellen, wie etwa der Betrieb einer eigenen Biomasseanlage oder die Abwärmenutzung von einem Rechenzentrum oder einer Waffelbäckerei. Der Kreativität sind keine Grenzen gesetzt.

Wärmenetze können Geothermie, Großwärmepumpen und flexibel steuerbare Bioenergieanlagen in die Sektorenkopplung von Strom und Wärme einbringen. Sie sind damit auch ein wichtiger Bestandteil des zukünftigen Strommarkts. Durch innovative Konzepte wie kalte Nahwärmenetze erhöhen sie zudem die Effizienz von angeschlossenen kleinen Wärmepumpen und es können solarthermische Anlagen eingebunden werden.

Auf den Punkt gebracht: Wärmenetzgenossenschaften aktivieren Menschen vor Ort, sich ehrenamtlich in die Energiewende einzubringen und ihre Wärmeversorgung erfolgreich selbst in die Hand zu nehmen. Dies bestätigen die rund 250 genossenschaftlichen Wärmenetze unter dem Dach des DGRV, die seit vielen Jahren ihre Mitglieder zuverlässig mit Energie versorgen. Sie sehen sich nicht als Konkurrenz zu anderen Anbietern, sondern schließen effizient und nachhaltig mögliche Versorgungslücken. Wenn das große Potenzial von Genossenschaften für die Wärmewende nutzbar gemacht werden soll, dann sind hierfür verschiedene Maßnahmen erforderlich.

Eigeninitiative fördern

Ein wichtiger grundsätzlicher Aspekt ist die Finanzierung von genossenschaftlichen Wärmenetzen. Die Wärmenetzinfrastruktur wird von Banken nicht als Kreditsicherheit im Rahmen der Finanzierung anerkannt. Hier könnte ein bundesweites Bürgschaftsprogramm hilfreich sein, das unkompliziert über die Investitionsbanken der Länder ausgereicht werden könnte. Vorbild ist Schleswig-Holstein, das ein entsprechendes Bürgschaftsprogramm im September 2023 beschlossen hat. Darüber hinaus könnte die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) weitere Finanzierungsinstrumente für Wärmenetzprojekte prüfen.

Für den Start eines Wärmeprojektes wäre es für viele Gründungsinitiativen hilfreich, vorab die Machbarkeit des Projekts mit möglichst überschaubarem Aufwand zu ermitteln. Die professionelle Voruntersuchung der wirtschaftlichen Tragfähigkeit könnte durch ein bundesweites Förderprogramm ermöglicht werden. Auch hierfür gibt es Beispiele in den Bundesländern und im Bereich der Windenergie.

Darüber hinaus sollte die Ausstattung der Bundesförderung effiziente Wärmenetze (BEW) deutlich erweitern und das Programm zeitlich verlängert werden. Der bis 2026 angekündigte Rahmen von insgesamt drei Milliarden Euro scheint angesichts des geplanten Ausbaus deutlich zu klein. Neben diesen allgemeinen Hinweisen gibt es noch zwei genossenschaftsspezifische Punkte:

Wärmegenossenschaften sind rechtlich gesehen „normale“ Wärmeversorgungsunternehmen. Für sie gelten daher die gleichen gesetzlichen Regelungen und Anforderungen, die auch große Versorger mit tausenden von Anschlüssen und einer Vielzahl von Mitarbeitenden erfüllen müssen. Diese teils hohen Anforderungen belasten ehrenamtliche Strukturen und führen oftmals zu Demotivation. Deshalb sollte überlegt werden, die Anforderungen größengerecht zu gestalten und zu vereinfachen.

Der letzte Punkt knüpft an das zu Beginn zitierte Gesetz an. Genossenschaften und andere bürgerschaftliche Initiativen sollten im Rahmen der kommunalen Wärmeplanung frühzeitig, laufend und umfassend beteiligt werden. Wichtig ist, dass Kommunen nicht erst mit der Beteiligung von bürgerschaftlichen Akteuren beginnen, wenn die Wärmeplanung bereits abgeschlossen ist. Dies setzt auch das Wissen über genossenschaftliche und andere Optionen voraus. Es wäre doch schade, wenn das Potenzial für eine flächendeckende Wärmewende mit Genossenschaften nicht ausgeschöpft wird.

Link zur Bundesgeschäftsstelle Energiegenossenschaften: https://www.dgrv.de/bundesgeschaftsstelle-energiegenossenschaften/

Statistische Daten zu Energiegenossenschaften in Deutschland: https://www.dgrv.de/news/energiegenossenschaften-2023/

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