Das EEG als Gefahr für den Energiebinnenmarkt?

Gastautor Portrait

Markus Lempp

Leiter Public and Industry Affairs bei Danfoss

Über Brüssel und Berlin kam Markus Lempp nach Dänemark: In Brüssel befasste sich der Jurist mit der Liberalisierung der EU-Energiemärkte, in Berlin mit dem künftigen Strommarktdesign und beihilferechtlichen Auswirkungen auf die Strommärkte. Für den dänischen Global Player Danfoss verantwortet er den Bereich Public and Industry Affairs in Zentraleuropa. Die Energiewende spielt für Danfoss und ihn weiter eine zentrale und strategische Rolle, wenn auch aus einer anderen Perspektive. Der Industriekonzern ist einer der Marktführer für effiziente Energieanwendungen z.B. im Bereich Wärmetechnologien. Danfoss selbst ist auch ein großer Energieverbraucher.

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17. März 2014

Die Europäische Kommission sieht im Erneuerbare Energien Gesetz eine Gefahr für den Energiebinnenmarkt. Sie fürchtet Segmentierung statt Integration.

Sie fürchtet außerdem, dass steigende Strompreise die europäische Wirtschaftskraft gefährden. Das deutsche EEG hat die Kommission als eine Quelle beider Gefahren identifiziert und unter Augenschein genommen. Sie hält das EEG für eine Beihilfe und hat deshalb im Dezember ein Prüfverfahren gegen Deutschland eröffnet. Ein politisches Spiel um EEG und EEG-Reform ist damit in vollem Gange. Deutschland drohen große Belastungen der Industrie und eine harte EEG-Reform. Der Kommission winkt eine deutliche Ausweitung ihres Einflusses.

Hintergrund
In der EU sind staatliche Beihilfen bzw. Subventionen grundsätzlich verboten. Sie verzerren den Wettbewerb und schwächen die Innovationskraft. Unter besonderen Voraussetzungen können sie ausnahmsweise möglich sein. Etwa, wenn sie einem gemeinsamen europäischen Interesse wie z. B. dem Umwelt- und Klimaschutz dienen. Ob eine Beihilfe vorliegt und ob sie ausnahmsweise genehmigungsfähig ist, prüft die Generaldirektion Wettbewerb. Prüfungsmaßstab der Kommission sind beim EEG die Leitlinien für Umweltbeihilfen.Anlass des Prüfverfahrens sind Beschwerden aus Deutschland gegen die EEG-Umlagebefreiungen für stromintensive Unternehmen – Beschwerden zwingen die Kommission tätig zu werden. Im Rahmen der Prüfung setzt die Kommission sich zunächst mit dem EEG-Vergütungssystem auseinander. Fixe Einspeisevergütung, Vergütungssätze und Umlagemechanismus stehen auf dem Prüfstand. Dann folgt die Prüfung der Umlagebefreiungen für stromintensive Unternehmen („Besondere Ausgleichsregelung“).

In ihrem Eröffnungsbeschluss stellt die Kommission klar, dass sie sowohl das EEG als auch die Ausnahmeregelungen für staatliche Beihilfen hält. Allerdings sei die Beihilfe im Falle des EEG gerechtfertigt, weil sie den Voraussetzungen der Umweltbeihilfeleitlinien entsprechen. Die Ausnahmeregelungen sieht die Kommission aber kritisch.

Die Ausnahmeregelung des EEG
Die Bundesregierung beharrt darauf, dass weder das EEG selbst noch die Ausnahmeregelungen des EEG Beihilfen darstellen. Zur Untermauerung dieser Position hat die Bundesregierung letzte Woche beim Europäischen Gerichtshof in Luxemburg Klage gegen den Eröffnungsbeschluss der Kommission erhoben.

Rechtssicherheit wird es aber erst mit Vorliegen des Urteils in frühestens zweieinhalb Jahren geben. Deshalb ist die Bundesregierung gut beraten, weiter den Dialog mit der Kommission zu suchen. Zum einen ist der Ausgang des EuGH-Verfahrens ungewiss. Zum anderen hat die Klage in Luxemburg keine aufschiebende Wirkung. Das ist für die Bundesregierung wesentlich. Die Eröffnung des Beihilfeverfahrens hat zur Folge, dass die Bundesregierung die Umlagebefreiung ab 01.01.2015 nicht mehr gewähren darf. Nach EU-Recht müssen deutsche Gerichte die Befreiung dann unterbinden. Die Folgen für viele energieintensive Unternehmen wären dramatisch: Für eine Reihe namhafter Unternehmen wäre die volle Umlage um ein Vielfaches höher als der Gewinn. Das Streichen der Ausnahmen wäre für sie ruinös. Die Bundesregierung steht daher hinsichtlich der Umlagebefreiungen unter großem politischem Druck die deutsche Industrie zu schützen.

Politisches Spiel um das EEG
Die Beschwerden gegen die deutschen Ausnahmeregelungen waren der Kommission ein willkommener Grund, umfassend tätig zu werden. Sie sieht durch den rasanten Ausbau der Erneuerbaren den EU-Binnenmarkt gefährdet. In Deutschland, dem größten Markt der EU seien über das EEG 25 Prozent des Marktes für den Wettbewerb und den Zugang anderer europäischer Anbieter verschlossen. Darüber hinaus strahlten die Auswirkungen des massiven deutschen EEG-Ausbaus bis weit über die Grenzen hinaus. Fast alle umliegenden Märkte seien durch das plötzliche Stromüberangebot aus Deutschland verzerrt worden.PCVernetzungKlein

Schon länger beobachtet die Kommission die Entwicklungen in Deutschland, aber auch in anderen Ländern, mit Sorge. Als Lösung strebte sie mehr oder weniger offen eine Harmonisierung der Erneuerbarenförderung in Europa an. Das würde aber einen Eingriff in den Energiemix der Mitgliedstaaten bedeuten und ist deshalb politisch nicht durchsetzbar.

Über das Druckmittel der Industrieausnahmen hat die Kommission die Bundesregierung an den Verhandlungstisch bekommen. Das eigentliche Werkzeug zur Einflussnahme auf das EEG ist aber die Neufassung der Energie- und Umweltbeihilfeleitlinien. Gleichzeitig wird über den Umweg des Wettbewerbsrechts das Fernziel einer Harmonisierung der Erneuerbarenförderung greifbarer. Die Kommission würde ihren Einfluss damit erheblich ausweiten.

Wie erwähnt, hat die Kommission Beihilfen zu genehmigen, wenn sie den Vorgaben der Leitlinien entsprechen. Nach den alten Beihilfeleitlinien ist das EEG (bis auf die Ausnahmeregelungen) zu genehmigen. Nach den Entwürfen der Neufassung wäre es aber nicht genehmigungsfähig. Es besteht deutlicher Anpassungsbedarf bei der Neuausrichtung des EEG, von dem der Bestand aber nicht betroffen wäre. Beispielsweise fordert künftig die Kommission die Abkehr von einer fixen Einspeisevergütung und stattdessen die Einführung einer Marktprämie. Außerdem sollen Förderprojekte künftig technologieneutral ausgeschrieben werden. Das wäre etwa das Aus für Onshore-Wind in Mittel- und Süddeutschland.

Die Bundesregierung sieht die schleichende Kompetenzerweiterung der KOM kritisch und die Kommissionsentwürfe der Beihilfereform gehen der Bundesregierung zu weit. Sie versucht Änderungen auszuhandeln ist dabei aber über die Industriebefreiungen in der Hand der KOM.

Trotz allem drängt sich aber der Eindruck auf, dass der Bundesregierung das Verfahren der Kommission einen willkommenen Vorwand bietet, um die für sie politisch notwendige, umfassende EEG-Reform vorzunehmen, die ohne äußeren Druck nicht durchsetzbar wäre. Den Schwarzen Peter für die Reform schiebt sie Brüssel zu.

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