Das wollten wir in unserer letzten Umfrage von den Blog-Besuchern wissen. Ergebnis ist, dass der größte Profiteur von den Leserinnen und Lesern des Blogs nicht eindeutig identifiziert werden konnte.
Die Antwort „Die deutsche Wirtschaft“ lag mit 38% vorne. Auf Rang zwei und drei folgten „Die traditionelle Energiewirtschaft“ mit 28 und „Niemand“ mit 26 Prozent. Nur acht Prozent sahen „Die privaten Stromkunden“ als Gewinner der EEG-Reform, die zum 1. August in Kraft treten wird.
Es spricht einiges dafür, die deutsche Wirtschaft als Nutznießer der Novelle zu identifizieren, denn im langen und zähen Ringen mit Brüssel wurde erreicht, dass die Größenordnung der bisherigen Befreiung von der Zahlung der EEG-Umlage in Höhe von fünf Milliarden Euro erhalten bleibt. In 2014 sind 2098 Unternehmen bzw. 2779 Abnahmestellen befreit. Die privilegierte Strommenge beträgt 107.101 GWh.
2098 Unternehmen sind aber nicht „die deutsche Wirtschaft“, sondern nur vier Prozent der Betriebe. Und selbst im kleinen Kreis der durch die Ausnahmen privilegierten Unternehmen gibt es keine einheitliche Meinung, denn die Novelle sieht auch vor, dass Industrieunternehmen für den Eigenverbrauch von Strom im nächsten Jahr 30 Prozent der Ökostrom-Umlage zahlen sollen. Danach erfolgt eine Erhöhung auf 35 und ab 2017 dann 40 Prozent. Gegen die von der EU-Kommission gewollte Belastung sprechen nicht nur ökonomische Gründe, auch ökologisch macht es wenig Sinn, die meist hoch effiziente und damit CO2-arme Nutzung durch eine Abgabe zu belasten.
Im Jahr 2014 zahlt die deutsche Industrie voraussichtlich ca. 7,4 Milliarden Euro EEG-Umlage, die privaten Haushalte gut 8 Milliarden Euro und 5,8 Mrd. werden Handel und Gewerbe aufbringen. An dieser Verteilung der Belastung ändert die EEG-Reform nichts.
Profitiert die traditionelle Energiewirtschaft (die vier großen EVUs und die Stadtwerke) von der EEG-Novelle? Ein Vorteil ist offensichtlich: Mit der Begrenzung des Zubaus von Wind- und Solaranlagen wird die Konkurrenz für die fossile Stromerzeugung langsamer wachsen als in den vergangenen Jahren. Das ändert aber nichts an der Marktstruktur, die durch Überkapazitäten und fallende Strompreise geprägt ist. Die grundsätzlichen Probleme – hohe Fixkosten, sinkende Margen, Auslaufen des klassischen Geschäftsmodells, Planungsunsicherheit – bleiben bestehen. Echte Gewinner, das wissen wir seit dem Endspiel am Sonntag, sehen anders aus.
„Niemanden“ als Profiteuer auszumachen, wie es 26 Prozent sahen, das gibt Sinn. Zu einer ähnlichen Einschätzung kommt Regine Günther, Klima- und Energieexpertin des WWF, sie hält die EEG-Reform für „belanglos“.
Auch für die privaten Stromkunden ändert sich äußert wenig. Die EEG-Umlage wird wohl auf der derzeitigen Höhe verharren. Ein stärkerer Ausbau von Wind- und Solaranlagen hätte die EEG-Umlage allerdings auch nicht wesentlich beeinflusst. Die durchschnittliche Festvergütung für Strom aus Fotovoltaik liegt derzeit wegen der hohen Vergütung bei Einführung des EEG bei 33 Cent/KWh, mehr als 10 Mrd. sind jedes Jahr an Vergütungsansprüchen fällig. Da die Einspeisevergütung heute nur noch weniger als ein Drittel dieses Durchschnitts beträgt, hätte sich ein stärkerer Zuwachs bei der Solarenergie nur marginal auf den Endkundenpreis ausgewirkt. An Land gewonnene Windenergie ist ohnehin der Discounter unter den Erneuerbaren.
Klimaschutz war bei Einführung des EEG eines der zentralen Ziele gewesen. Der EuGH hat nun höchstrichterlich bestätigt, dass nationale Regelungen, die den Klimaschutz fördern, dem EU-Recht entsprechen. Die Regelungen zur Eigenverbrauchsabgabe machen aber keinen Unterschied, wie der Strom erzeugt und verbraucht wird, auf den die Abgabe erhoben wird. Braunkohlestrom wird wie Solarstrom behandelt, neue KWK-Anlagen mit hohen Wirkungsgraden wie Altkraftwerke. Die Bundesregierung hat den umweltpolitischen Spielraum für eine ökologische Lenkung ungenutzt gelassen. Nach dem Klima als Gewinner der Reform zu fragen, hatten wir nicht einmal in Erwägung gezogen.
Unsere Umfrage lief vom 30. Juni bis zum 13. Juli, an ihr nahmen 117 Personen teil.
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Dominik Pöschel
vor 10 JahrenWenn man den Verbrauch von Industrie und Handel addiert kommt man sogar auf 60 % gewerblichen Verbrauchs. Hier wird die ungerechte Lastenverteilung nochmals deutlich. Meiner Meinung nach ist die Industrie und der Handel keineswegs von der Verantwortung umweltgerechter Stromversorgung befreit da ja keine andere Infrastruktur genutzt wird als von den Haushalten. Wenn müssen hier alle an einem Strang ziehen.
Hubertus Grass
vor 10 JahrenKleine Korrektur der Angaben von Herrn Pöschel zum Stromverbrauch des Gewerbes.
Die Zahlen des Nettoverbrauchs nach Sektoren (aus 2011)
Industrie: 46,6 % (249,6 TWh)
Haushalte: 25,5 % (136,6 TWh)
Handel & Gewerbe: 14,3 % (76,5 TWh)
Öffentliche Einrichtungen: 8,8 % (46,9 TWh)
Verkehr: 3,1 % (16,6 TWh)
Landwirtschaft: 1,7 % (9,0 TWh)
Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Bedarf_an_elektrischer_Energie
Dominik Pöschel
vor 10 JahrenMan kann die Sache ja auch mal so betrachten:
Wer soll denn am meisten profitieren die Umwelt die uns dann ein besseres Leben in der Zukunft garantiert. Die Umwelt wird aber nicht mal genannt.
Es geht hier nur ums Geld und dass geht komplett an den Zielen der Energiewende vorbei.
Solange die Kosten Sieger über die Ideologie einer intakten Umwelt sind wird eine am Ende erfolgreiche Energiewende schwer umsetzbar.
Ganz und gar ungerecht die Lastenverteilung des EEG 53 % im Jahr ist Strom der gewerblich verbraucht wird der Rest fällt privat an.
Die aktuelle Lastenverteilung ist ja oben angegeben