Was ist Ihre Meinung zur CO2-Bremse? Der Vorschlag einer CO2-Bremse lehnt sich an die bereits im Grundgesetz verankerte Schuldenbremse an. Damit kommende Generationen nicht weiter finanziell durch die Ausgaben der regierenden Generation belastet werden, wurde 2009 das Grundgesetz um die so genannte Schuldenbremse erweitert. In Artikel 109 (3) heißt es seitdem: „Die Haushalte von Bund und Ländern sind grundsätzlich ohne Einnahmen aus Krediten auszugleichen.“
Bundeskanzlerin Angela Merkel hatte sich nachdrücklich für die Verfassungsänderung eingesetzt und an alle Parteien appelliert, für mehr Generationengerechtigkeit zu sorgen. Diese Argumentation haben die Grünen jetzt aufgenommen und fordern im Streit um die Klimaabgabe analog zur Schuldenbremse die Aufnahme einer CO2-Bremse im Grundgesetz.
Genau wie übermäßige Schulden ist auch eine durch Menschen verursachte Erhöhung der CO2-Konzentration eine Belastung für die, die nach uns kommen. Das Klimagas CO2 hat eine mittlere Verweildauer (Persistenz) von 120 Jahren in der Atmosphäre. Emissionen, die wir jetzt verursachen, werden noch vier Generationen nach uns das Klima beeinflussen. Ist es ethisch und moralisch verantwortbar, kommende Generationen derart zu belasten?
Rechtlich ist es eine CO2-Bremse im Grundgesetz schwierig zu beurteilen. Jeder Mensch emittiert Treibhausgase, jede wirtschaftliche Tätigkeit ebenso. Was ist eine vertretbare Emission und welche nicht? Wen würde ein abstraktes Verfassungsgebot in die Pflicht nehmen? Nur den Staat oder alle Emittenten? Wie wäre eine solche Bremse einklagbar? Der Vorschlag wirft viele Fragen auf. Und auch die Vereinbarkeit mit dem europäischen Recht würde für Gesprächsstoff unter den Juristen sorgen.
Innovativ ist der Vorschlag einer CO2-Bremse allemal. Wie beurteilen Sie ihn? Stimmen Sie ab, in dem Sie eine Antwortmöglichkeit wählen und dann den Button „Abstimmen“ drücken.
Unsere Umfrage läuft bis Sonntag, 14. Juni 2015 – wir freuen uns auf Ihre Meinung.
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