Die dritte und damit letzte Ausschreibungsrunde für Onshore-Windkraft der Bundesnetzagentur in diesem Jahr zeigt die gleichen Ergebnisse wie die bisherigen Ausschreibungen. Erstens gingen rund 95 Prozent des Volumens an Bürgerenergiegesellschaften. Hinter diesen Bürgerprojekten stecken jedoch häufig wenige große Projektentwickler. Zweitens bekommt der Süden Deutschlands bei den Onshore-Auktionen fast keine Zuschläge. Baden-Württemberg geht komplett leer aus. Und drittens: Die Preise gehen unerwartet schnell in den Keller. Mittlerweile sind wir im Durchschnitt bei 3,8 ct/kWh. In der zweiten Runde lag er noch bei 4,28 ct/kWh. Für das Ausschreibungsvolumen von 1.000 MW gab es 210 Gebote über 2.591 MW. Wir sprachen über die Ergebnisse mit Franc Schütz, der bei der EnBW für den Windkraftausbau an Land verantwortlich ist.
DEZ-Blog: Herr Schütz, hat Sie das Ergebnis der dritten Onshore-Ausschreibung überrascht? Welche Bedeutung hat es für den Onshore-Markt und den erneuerbaren Ausbau?
Franc Schütz: Ausschreibungen sind das richtige Instrument, um marktwirtschaftliche Preise zu erreichen. Handwerklich gibt es jedoch noch einiges zu tun. Die Novelle EEG 2017 hatte auch zum Ziel, die Akteursvielfalt zu erhalten. Deswegen dürfen sich Bürgerenergiegesellschaften ohne BImSchG-Genehmigung bewerben. Das Ergebnis ist jetzt das genaue Gegenteil. Traditionell arbeitende Projektentwickler haben keine Chance. Für den Markt ist diese Entwicklung dramatisch. Einerseits erhalten baureife Projekte keinen Zuschlag und können nicht gebaut werden. Andererseits ist es fraglich, ob alle der vermeintlichen Bürgerenergiegesellschaften – häufig verbergen sich dahinter klassische Projektentwickler – mit Zuschlag überhaupt später eine Genehmigung erhalten und gebaut werden. Auf die vielen anderen Projektentwickler und Hersteller kommen schwierige Monate oder Jahre zu. Gleichzeitig werden die Klimaschutzziele gefährdet.
Ab 2018: Genehmigung nach Bundesimmissionsschutzgesetz bei Onshore-Auktionen für alle verpflichtend
Warum haben, wie auch in den vorangegangenen Runden, wieder Bürgerenergiegesellschaften die meisten Zuschläge bekommen?
Bürgerenergiegesellschaften haben viereinhalb statt zweieinhalb Jahre Zeit, um den Windpark zu bauen. Dadurch können sie geringere Preise bieten, weil sie mit Windkraftanlage planen, die erst in zwei Jahren auf den Markt kommen und wesentlich effizienter sind. Die anderen Akteure müssen zum Zeitpunkt der Ausschreibung bereits über eine Genehmigung verfügen. Und ein Bestandteil der Genehmigung ist der Anlagentyp, so dass zwangsläufig noch mit dem weniger effizienten Vorgängermodell geplant worden ist. Jetzt aber nicht falsch verstehen. Echte Bürgerwindparks sollten erhalten bleiben – dann jedoch ebenfalls mit einer Genehmigung im Vorfeld.
Was wird sich bei den künftigen Onshore-Auktionenändern, wenn ab 2018 BImschG-Genehmigungen erforderlich sind? Und sind diese Anpassungen ausreichend? Was sollte der Gesetzgeber anders regeln?
Die Politik hat das erste Problem erkannt. In den ersten beiden Runden in 2018 ist eine BImSchG-Genehmigung auch für Bürgerenergiegesellschaften Pflicht. Dadurch werden hoffentlich wieder mehr baureife Projekte von verschiedenen Projektentwicklern und echte Bürgerwindparks zum Zuge kommen. Offen ist, wie es in den Runden danach weitergeht und wie die Politik weiterhin das sogenannte Referenzertragsmodell ausgestaltet, um den bundesweiten Ausbau zu ermöglichen. Bisher hatte dieses Modell wenig Erfolg. Wir haben stattdessen regionale Fenster für den Zubau vorgeschlagen. In drei Zonen – Nord, Mitte, Süd – sollen jeweils mindestens 25 Prozent der jeweiligen Ausschreibungsmenge bezuschlagt werden. Weitere 25 Prozent werden deutschlandweit verteilt.
Der Zuschlagswert bei der jetzigen Onshore-Auktion lag bei 3,8 ct/kWh. Im Offshore-Bereich sehen wir bereits 0-Cent-Gebote, auch von der EnBW. Erwarten Sie solche Gebote, die ohne Förderung auskommen, künftig auch in den Bereichen Onshore und Photovoltaik?
Ja, das ist realistisch – nur nicht kurzfristig zu erwarten. Im Offshore-Bereich wird die schnell vorankommende Technologieentwicklung in den Preis einkalkuliert. Auch die Onshore- und Photovoltaikanlagen werden mittelfristig viel effizienter werden.
Danke für das Gespräch.
Steffen Wolf
vor 7 JahrenIch würde den Windanlagenbetreibern für einen prozentualen Anteil der produzierten Strommenge
eine Speicherlösung verpflichtend nahelegen. Nur so können sie ihren produzierten Stom zu
marktwirtschaftlichen Bedinungen anbieten (Strom wird eingespeist, wenn er auch verbraucht wird).
Die Entwicklung von Energiespeichern wird vorangetieben und klimakillende Grundlastkraftwerke können reduziert werden. Nach ca. 2 Jahrzehnten Windkraftausbau sollte die Technik aus den Kinderschuhen entwachsen sein und zu marktwirtschaftlichen Bedingungen produzieren können!
Windmüller
vor 7 JahrenIch bin seit 20 Jahren an Bürgerwindprojekten beteiligt, und habe vor 15 Jahren mit Mitstreitern ein 10 Mio € Projekt in unserer Stadt auf die Beine gestellt. Für 3,8 cent/Kwh baut man keine kleine Windkraftanlage, keine große, nicht an der Küste, und in Bayern oder im Ländle auch nicht. Da können die Projektierer noch so groß sein.Was da derzeit abgeht, ist nicht ganz koscher
Franc Schütz
vor 7 JahrenDie 3,8 ct/kWh beziehen sich auf einen 100 % Standort nach Referenzertragsmodell. Die reale Vergütung für ein solches Projekt an einem typischen Standort in Baden-Württemberg läge um etwa 30 % höher - also rund 5 ct/kWh. Mit zukünftigen Anlagentechnologien, die als Basis der o. g. Vergütung angenommen wurden, da Bürgerenergiegesellschaften 54 Monate für die Realisierung haben, ist auch eine Wirtschaftlichkeit möglich - allerdings nicht mehr in Höhe der vergangenen EEGs.