Wussten Sie, dass bereits knapp 80 Prozent des in Deutschland produzierten Windstroms direkt vermarktet werden?
Die Betreiber dieser Anlagen setzen nicht mehr auf politisch festgelegte Einspeisetarife, sondern auf die Nachfrage und die Preissignale am Markt. Wenn die Energiewende in Deutschland erfolgreich und bezahlbar sein soll, gibt es zu diesem Weg der Marktintegration der Erneuerbaren keine Alternative.
Die Politik hat das erkannt und will mit der nun in den Bundestag eingebrachten EEG-Reform eine Pflicht zur Direktvermarktung einführen – allerdings mit deutlich angezogener Handbremse: Die Pflicht soll zunächst für Anlagen ab 500 Kilowatt (kW) installierter Leistung gelten und erst schrittweise auf 100 kW sinken. Für diese Vorsicht besteht kein Grund: Dass Erneuerbare mehr Markt können, haben sie längst bewiesen. Die Vermarktungspflicht deutlich schneller auch für deutlich kleinere Anlagen einzuführen, wäre deshalb möglich und sinnvoll.
Nach aktuellem Stand bleiben Anlagen unter 100 kW auch künftig im System der Einspeisevergütung. Die Photovoltaik (PV) wäre damit vom Systemwechsel nahezu unberührt, lag doch die durchschnittliche Leistung einer neuen PV-Anlage im Jahr 2013 unter 30 kW. Dieser PV-Strom müsste dann weiterhin von den Übertragungsnetzbetreibern vermarktet werden – jedoch sind diese für die Rolle des Vermarkters weder geeignet, noch erfüllen sie diese Aufgabe bisher besonders ambitioniert. Die zahlreichen Direktvermarkter haben in den vergangenen Jahren dagegen bewiesen, dass sie effizient mit Strom aus Anlagen mit fester Einspeisevergütung umgehen können. Diesen wettbewerblichen Akteuren sollte daher die Vermarktung dieser Strommengen überlassen bleiben – und nicht den regulierten Netzbetreibern.
Alternative Vermarktungsmodelle
Um möglichst große Mengen Ökostrom effizient zu managen, sollte es weiterhin mehrere Vermarktungswege geben. So sollte ein Betreiber neben der Anwendung des Marktprämienmodells einen Teil seines Stroms direkt an einen Endkunden liefern dürfen. Der Vorteil: Dem Abnehmer kann eine geschlossene Lieferkette nachgewiesen werden. Gerade für regionale Ökostrom-Produkte ist ein solches Modell eine interessante Variante und es ist absehbar, dass das Interesse daran steigen wird. Denn mit dem grundsätzlich begrüßenswerten Wegfall des Grünstromprivilegs sind Produkte mit regional erzeugtem Strom nicht mehr wettbewerbsfähig. Für interessierte Kunden sollte es jedoch weiter ein solches Angebot geben. Die anteilige Vermarktung kann hier eine Antwort sein und sollte daher auch nach der aktuellen EEG-Reform weiter möglich sein. Weitere Modelle für EEG-Strom aus Deutschland werden derzeit von den Marktteilnehmern diskutiert.
Ein Vorteil dieser alternativen Vermarktungswege: Für die Strommengen, die nicht nach dem Marktprämienmodell vermarktet werden, fällt keine Förderung an. Die Umlagekosten für die Verbraucher würden sinken.
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