Am 03.12. hat das Bundeskabinett das Klimaschutz-Aktionsprogramm 2020 beschlossen. Es soll die bestehende Lücke von 5 – 8 % zur Erreichung des nationalen deutschen Treibhausgasminderungsziels von 40 % bis 2020 über zusätzliche Klimaschutz-Maßnahmen in allen Sektoren schließen. Viele der angekündigten Maßnahmen sind inhaltlich noch nicht sehr konkret und müssen über nachfolgende Gesetzgebungsverfahren in Kraft gesetzt werden. Etwa im Kraftwerksbereich, wo ein zusätzliches Minderungsziel von 22 Mio. t. bis 2020 vorgegeben wurde.
Die zentrale Rolle im Aktionsprogramm spielt jedoch die Energieeffizienz, über die ca. die Hälfte der notwendigen CO2-Minderung erbracht werden soll. Von Seiten der Opposition bzw. eines Teils der Umweltverbände gab es heftige Kritik am Aktionsprogramm – vielfach wurde von Rechentricks und Luftbuchungen gesprochen. Es sei fraglich, ob Deutschland sein 40 %-Ziel mit den angekündigten Maßnahmen erreichen könne. Die öffentlich in den letzten Wochen intensiv und kontrovers diskutierte Frage, ob der schon im europäischen Emissionshandel einbezogene Kraftwerksbereich zusätzliche (nationale) Minderungen erbringen sollte, wurde von der Regierung in einem knappen Absatz des Aktionsprogramms entschieden: „Weitere 22 Mio. t CO2 werden unter besonderer Berücksichtigung des Stromsektors und des europäischen Zertifikatehandels erbracht. Der Bundesminister für Wirtschaft und Energie wird in 2015 dazu einen Regelungsvorschlag vorlegen“.
Es steht nun also lediglich der Minderungsbeitrag fest, über welche (ordnungsrechtlichen) Maßnahmen diese Summe erreicht werden soll, bleibt bis zum im Jahr 2015 anstehenden Gesetzgebungsverfahren völlig offen.
Wirtschaftsminister Gabriel (SPD) sagte auf der Pressekonferenz zur Vorstellung von Aktionsprogramm und dem ebenfalls am 03.12. beschlossenen Nationalen Aktionsplan Energieeffizenz (NAPE), man wolle die zusätzlichen Maßnahmen im Stromsektor „spätestens mit der Entscheidung zum Strommarktdesign gesetzgeberisch umsetzen.“ Ob Effizienzkriterien der unterschiedlichen Kraftwerksflotten oder frühzeitige Stilllegungen der Betreiber berücksichtigt werden, ist noch unklar.
Deutlich wurde auf der Pressekonferenz, wie sich die Gewichte innerhalb des Aktionsprogramms verschoben haben: Die Energieeffizienz ist neue zentrale Säule des Programms und soll einen Großteil der notwendigen Minderungen erbringen. Auf den Kraftwerksbereich kamen beide Minister erst ganz zum Schluss zu sprechen.
Die Bundesregierung will mit allen Maßnahmen zusätzlich insgesamt 62 – 78 Mio t CO2 einsparen. Bundesumweltministerin Hendricks (SPD) sagte auf der Pressekonferenz, man habe dabei „großen Wert auf konservative Kalkulation gelegt“ und habe „Schönrechnerei vermeiden wollen“. Die Minderungsziele in der Übersicht:
- 25 – 30 Mio. t. über die Maßnahmen des vom Bundeskabinett am selben Tag verabschiedeten Nationalen Aktionsplans Energieeffizienz (NAPE),
- 22 Mio. t aus „weiteren Maßnahmen, insbesondere dem Stromsektor“(s.o.)
- 1,5 – 4,7 Mio. t. aus Strategie „Klimafreundliches Bauen und Wohnen“ (Maßnahmen zusätzlich zum NAPE)
- 7 – 10 Mio. aus dem Verkehrssektor
- 3 – 7,7 Mio. t. aus den Sektoren Industrie, GHD und Abfallwirtschaft (nicht energiebedingte Emissionen)
- 3,6 Mio. t. aus der Landwirtschaft
Die Datengrundlage bzw. die Frage, wie groß der Umfang an CO2-Minderungen sein muss, um die bestehende Lücke zum deutschen nationalen THG-Minderungsziel von 40 % bis 2020 zu schließen, war während des gesamten Konsultationsprozesses mit den beteiligten Stakeholdern (Länder, Kommunen, Verbände) äußerst intransparent. Die Regierung selbst hatte anfänglich von einer Lücke von 7 % (absolut ca. 85 Mio. t.) gesprochen, später hieß es, je nach Entwicklung bestimmter Kennzahlen (Wirtschaftswachstum etc.) gehe man von einer Lücke von 5 – 8 % aus. Den geplanten absoluten Minderungsumfang des Klimaschutz-aktionsprogramms hat die Regierung während des Aushandlungsprozesses deutlich abgesenkt: So war vor einigen Wochen noch von einer notwendigen Minderung von 87 – 136 Mio. t. CO2 ausgegangen worden. Von Opposition und Umweltverbänden wird denn auch angezweifelt, dass die Regierung mit den vorgeschlagenen Maßnahmen das eigene 40 %-Ziel erreicht.
Bei der Umsetzung des Aktionsprogramms wird es darauf ankommen, unternehmerische Chancen zu nutzen, die sich durch neue Fördermechanismen ergeben. Gerade im Bereich Energieeffizienz ist hier einiges angekündigt, beispielsweise die Einführung von Ausschreibungen. Im Verkehrssektor könnte die Elektromobilität neuen Schwung gewinnen – etwa durch angekündigte steuerliche Sonderabschreibungen für gewerbliche Flotten. Gabriel sagte auf der Pressekonferenz, er sehe hier auch einen entscheidenden Hebel in neuen Beschaffungsprogrammen von Bund und Ländern, die im finalen Entwurf des Aktionsprogrammes nun erstmals auftauchen.
Das sehr kleinteilige Aktionsprogramm steht zu einem großen Teil noch unter Finanzierungsvorbehalt und muss in den Ressorts gegenfinanziert sowie von den Bundesländern mitgetragen werden (diese wären z.T. auch von steuerlichen Mindereinnahmen betroffen). Lediglich bei der Energieeffizienz soll ein größerer Betrag aus einem Sonder-Investitionsprogramm von 10 Mrd. Euro gedeckt werden, das Bundesfinanzminister Schäuble (CDU) kürzlich angekündigt hatte.
Das Klimaschutz-Aktionsprogramm 2020 können Sie hier herunterladen.
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