Beim Fokussierten Kapazitätsmarkt, der in Deutschland durch das Öko-Institut und die LBD Beratungsgesellschaft in die Diskussion eingebracht wurde, erhält nur ein Teil der Anbieter gesicherter Leistung ein Kapazitätsentgelt. Das Modell sieht eine Dreiteilung der Anbieter von Kapazität vor. Zum einen sollen stilllegungsgefährdete Anlagen ein in einer Auktion ermitteltes Entgelt erhalten und gleichzeitig im Markt verbleiben. Die Abgrenzung dieser entgeltberechtigten Anlagenkategorie erfolgt über die Auslastung, wobei angenommen wird, dass alle Anlagen, die weniger als 2.000 Stunden im Jahr eingesetzt werden, bestandsgefährdet sind. Eine zweite Kategorie sind die Neuanlagen, die nach Maßgabe einer Präqualifikation (in der Brennstoffe, Wirkungsgrade, Wärmeauskopplung etc. vorgegeben werden) über eine weitere Auktion ein Kapazitätsentgelt erhalten können. Die Restkategorie, also nicht akut stilllegungsgefährdete Bestandskraftwerke, erhalten demnach kein Kapazitätsentgelt.
Dieses Modell zielt vor allem auf die kurzfristige Entlastung von Konsumenten ab und stellt Effizienz gegenüber einer beabsichtigten Verteilungswirkung explizit nicht in den Vordergrund. Gleichzeitig soll über die Präqualifikation für Neuanlagen eine Erzeugungsstruktur angereizt werden, die politisch vorgegebenen Zielen entspricht. Aus ökonomischer Sicht ruft dieser Ansatz vor allem im Zeitablauf deutliche Ineffizienzen hervor. So kommt es zu einer allmählichen Verdrängung des Bestands, der keine Kapazitätszahlungen erhält und wiederum vorzeitig durch Neuanlagen ersetzt werden muss. Die Entlastung des Konsumenten ist damit nur temporär. Weiterhin hat das Modell sehr zahlreiche, staatlich zu setzende Parameter (mehrere Auktionen, ihre Zyklen, ihr Design), die es anfällig für Neujustierungen macht.
In unserer Energie-Bibliothek finden Sie die Infografik auch als Download.
Diskutieren Sie mit