Das Erneuerbare Wärme Gesetz – der optimale Weg zur Klimaneutralität?

Gastautor Portrait

Svenja Vogel

Klimakönner GmbH

Svenja Vogel studiert Kommunikationswissenschaft im Master an der Westfälischen Wilhelms-Universität in Münster. Neben dem Studium ist sie als Werkstudentin für die Marketing- und Öffentlichkeitsarbeit der Klimakönner GmbH zuständig. In ihrer Arbeit ist sie hierbei auf die Erfüllungsoptionen des EWärmeG aus Baden-Württemberg spezialisiert.

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22. März 2017

Im November 2016 wurde vom Bundeskabinett der Klimaschutzplan 2050 beschlossen. Das langfristige Ziel dieser Ausarbeitung ist ein weitgehend treibhausgasneutrales Deutschland bis zur Mitte des Jahrhunderts. Als Zwischenziel soll bis 2030 55-56 % der Emission eingespart werden. Für das Handlungsfeld Gebäude ist hierbei eine Einsparung von 66-67 % angedacht. Dieses kann durch eine klimafreundliche Konzeption von Neubauten gefördert werden. Dennoch liegt auch in Bestandsgebäuden ein hohes Potential zur Einsparung von CO2.

Klimaschutz im eigenen Zuhause

Das Umweltbundesamt zeigt auf, dass nach der Energiewirtschaft mit 44,4 % und dem bundesweiten Verkehr mit 20,7 % die Haushalte zu fast 16 % für die CO2-Emission in Deutschland verantwortlich sind. Durch Sanierungen könnte hier ein erheblicher Emissionsanteil bis 2030 eingespart werden. Um dem entgegenzukommen hat das Bundesland Baden-Württemberg das Erneuerbare-Wärme-Gesetz (EWärmeG) ins Leben gerufen. Dieses soll dazu beitragen, dass Bestandsgebäude in ihrer Wärmegewinnung zukünftig verstärkt auf Erneuerbare Energien setzen. Doch wie erfolgreich ist das EWärmeG und welches Potential hätte es auf Bundesebene?

Weniger CO2-Ausstroß dank EWärmeG?

2014 wurden bereits 24,3 % der Bruttostromerzeugung in Baden-Württemberg aus Erneuerbaren Energien gewonnen. Den größten Anteil bilden hierbei Lauf- und Speicherwasser, Photovoltaik und die Erzeugung von Energie aus Biomasse. Ob dieser positive Trend auch bei der Wärmegewinnung einsetzt bleibt abzuwarten. Der Erfahrungsbericht des EWärmeG 2008 zeigt zumindest, welche Möglichkeiten bei Hauseigentümern gefragt sind, um das Gesetz zu erfüllen. Der Einsatz von Solarthermie ist hierbei am beliebtesten. Wärmegewinnung durch feste Biomasse, wie auch der Wechsel zu Biogas werden ebenfalls gerne durchgeführt. Auf Basis einer Modellrechnung wurde ermittelt, dass durch das Gesetz über 26.800 Tonnen CO2 eingespart werden. Damit werden ungefähr 16 % der aus den Altheizungen geschätzten Gesamtemissionen der privaten Haushalte eingespart. Der Erfahrungsbericht führte außerdem zur Optimierung des Gesetzes, die nun im EWärmeG 2015 niedergeschrieben ist. Diese Novellierung hat eine Verschärfung des Gesetzes mit sich gezogen: Der Pflichtanteil von Erneuerbaren Energien zur Wärmeversorgung wurde auf 15 % erhöht und Nicht-Wohngebäude fallen nun ebenfalls unter das Gesetz.

Kritik am EWärmeG

Bereits während der Planungsphase der Novellierung wurden erste kritische Stimmen laut. Das Institut für Wärme und Öltechnik e.V. (IWO) brachte das Gesetz mit hohen Sanierungskosten in Verbindung und nannte die steigende Hemmschwelle für Hausbesitzer, ihre Heizung austauschen zu lassen. Der Bundesverband der Deutschen Heizungsindustrie (BDH) stützt diese Kritik durch aktuelle Zahlen. So sei der Heizungsmarkt in Baden-Württemberg in 2016 um 14 % zum Vorjahr geschrumpft. Im Bundesdurchschnitt weißt Baden-Württemberg damit geringe Modernisierungstendenzen auf, was dem übergeordneten Ziel der Treibhausgaseinsparung entgegensteht. Anstelle von Gesetzen und Verordnungen brauche man viel mehr ein geeignetes Anreizkonzept, um die Bevölkerung zur CO2-Einsparung zu bewegen, so der BDH. Andere Kritiker merken an, dass nicht nur die Kosten einer Sanierung Hausbesitzer abschrecken sondern auch die starken Einschränkungen. So werden Gebäudeeigentümer, die einer Sanierung positiv gegenüberstehen, in ihren Möglichkeiten stark eingeschränkt, wodurch sich einige Besitzer möglicherweise abschrecken lassen. Umweltminister Franz Untersteller weißt jede Kritik zurück. Um wirkliche Mängel am Gesetz zu definieren brauche es eine klare Datenbasis und eine vernünftige Evaluation. Diese wurde jetzt durch das Umweltministerium in Auftrag gegeben. Nur eine langfristige Begutachtung des EWärmeG kann tatsächlich Aufschluss über die Wirksamkeit geben.

Die Zukunft eines EWärmeG auf Bundesebene

Ob das Gesetz wirklich sein Ziel erfüllt und den Einsatz von Erneuerbaren Energien in Bestandsgebäuden erhöht, bleibt abzuwarten. Allgemein ist allerdingt zu betonen, dass eine Sanierung älterer Gebäude unbedingt von Nöten ist, um das Ziel eines klimaneutralen Deutschlands bis 2050 zu erreichen. Das Umweltministerium Baden-Württemberg sieht die Richtlinien als ein mögliches Instrument hierfür an. Damit wird deutlich: Baden-Württemberg nimmt eine Vorbildfunktion für alle Bundesländer ein, wenn es um die Fokussierung auf die CO2-Emission durch Bestandsgebäude geht. Damit ist aber noch nicht gesagt, dass das EWärmeG das optimale Instrument hierfür ist. Es ist allerdings eine Maßnahme, um Gebäudeeigentümer auf die eigene Kohlendioxid-Emission aufmerksam zu machen. Die anderen Bundesländer sollten sich demnach an dem Vorbild Baden-Württembergs orientieren und ebenfalls über Optionen zur Treibhausgas-Einsparung bei Bestandsgebäuden nachdenken. Eine an Fakten orientierte Evaluation sollte zeitnah Aufschluss über die Effizienz des Gesetzes geben. Erst dann kann die Frage, ob ein Erneuerbare-Wärme-Gesetz auf Bundesebene Sinn machen würde, wahrheitsgemäß beantwortet werden.

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  1. Sarah Brückner

    vor 7 Jahren

    Wir dürfen nicht den Rebound-Effekt aus den Augen lassen, denn bislang haben die besser gedämmten Gebäude kaum zu weniger CO²- Ausstoß geführt, weil wir Deutschen in immer größeren Wohnungen bzw. Häusern wohnen. Wir müssen gesamtgesellschaftlich diskutieren, wie wir genügsamer leben können.
    Genügsamkeit hat im Vergleich zur Sparsamkeit einen positiveren Duktus, der uns auch zufriedener machen kann.
    Hier ist weniger die Politik als die Gesellschaft und alle meinungsbildenden Einrichtungen gefragt!

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