Das wollten wir bei unserer letzten Umfrage von Ihnen wissen. Analog zur im Grundgesetz verankerten Schuldenbremse, so hatten es die Grünen vorgeschlagen, sollte in unsere Verfassung auch eine Regelung mit verbindlichen CO2-Obergrenzen aufgenommen werden. Der Verlust an natürlichen Lebensgrundlagen sei „noch dramatischer als das Anhäufen von Schulden“.
Um unsere Verfassung zu ändern, bedarf es einer 2/3-Mehrheit im Parlament. Genau diese Quote wurde bei unserer Umfrage erreicht. 66 Prozent votierten für die CO2-Bremse im Grundgesetz, 30 Prozent waren dagegen und vier Prozent hatten zu dieser Frage keine Meinung. Das Ergebnis deutet einmal mehr darauf hin, dass die Sensibilität für den Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen in der deutschen Öffentlichkeit höher entwickelt ist, als es so manchem Politiker und Interessenvertreter lieb sein kann.
Der Umweltschutz fand relativ spät Eingang ins Grundgesetz. Erst 1994 kam es zu einer verfassungsändernden Mehrheit für die Aufnahme des neuen Artikels 20a ins Grundgesetz. Dort heißt es: „Der Staat schützt auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen [und die Tiere] im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung durch die Gesetzgebung und nach Maßgabe von Gesetz und Recht durch die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung.“ Um den Zusatz „…und die Tiere“ wurde acht Jahre gerungen; Artikel 20a wurde 2002 um diese drei Worte für den Tierschutz erweitert.
Ausschnitt der Seite 26 im Aktionsprogramm Klimaschutz, im Dezember 2014 vom Kabinett beschlossen. Noch harren die weiteren Maßnahmen der Umsetzung.
Ende Mai preschte der Fraktionsvorsitzende der Grünen im Bundestag, Anton Hofreiter, mit dem Vorschlag vor, eine CO2-Bremse im Grundgesetz zu verankern. Seit dem hat man von diesem Vorschlag nichts mehr gehört. Mag sein, dass die Juristen darauf hin gewiesen haben, dass die Zielbestimmung („Der Staat schützt auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen…“) rechtlich auch eine verantwortungsvolle Klimapolitik einschließt. Mittelfristig besteht ja ohnehin Konsens zwischen den Parteien, dass das Klimaziel einer 40%igen Reduktion der Treibhausgase bis 2020 erreicht wird und der Stromsektor dazu 22 Mio. t. CO2 einsparen muss. Gerungen wird nur (??) über das Wie. Wäre sie schon da, die CO2-Bremse im Grundgesetz, würden sich die Konflikte des umweltpolitischen Alltags nicht ändern. Der Streit um die Klimaabgabe bliebe uns erhalten.
Unsere Umfrage lief v. 1. bis zum 14. Juni. An ihr nahmen 136 Personen teil.
Unsere aktuelle Umfrage „Wie viel Dezentralität ist bei der Energiewende möglich?“ finden Sie hier.
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