Der Übergang vom fossil-atomaren hin zu einem weitgehend kohlenstofffreien Energiesystem ist gesellschaftlicher Konsens in Deutschland. Und er ist zwingend notwendig – nicht nur um dem Klimawandel zu begegnen, sondern auch, um eine risikoarme, bezahlbare, umweltfreundliche sowie sichere Energieversorgung zu gewährleisten. Doch bei der Umsetzung der Energiewende gilt: Sorgfalt vor Schnelligkeit. Wir dürfen nicht riskieren, dass der Ausbau der Erneuerbaren zu Lasten der Natur geht.
Einsparung und Effizienz nicht außer acht lassen
Um die Energiewende insgesamt naturverträglich zu gestalten, müssen endlich auch die Energieeinsparung und -effizienz stärker in den Blick genommen werden. Dies gilt nicht nur für den Strom-, sondern auch für den Wärme- und Verkehrssektor. Darüber hinaus sind gesamtgesellschaftliche Anstrengungen notwendig, die sich beispielsweise in einem veränderten Konsumverhalten jedes Einzelnen ausdrücken müssen.
Ein elementarer Baustein auf dem Weg zur erfolgreichen Energiewende ist der Ausbau der Erneuerbaren, der Stromnetze und -speicher. Dieser muss zwingend im Einklang mit Umwelt und Natur geschehen. Dazu ist es erforderlich, den Ausbau besser zu planen, räumlich besser zu steuern, die Bürger frühzeitig in einem Dialog einzubinden und hohe ökologische Standards anzusetzen. So können frühzeitig Fehlentwicklungen verhindert und Investitionsrisiken gemindert werden. Mit allen Naturschutzfragen zur Energiewende wird sich künftig das vom NABU geforderte und inzwischen von der Bundesregierung geplante Kompetenzzentrum Naturschutz und Energiewende intensiv auseinandersetzen, unter Beteiligung der Umweltverbände.
Auch bei der Förderung der Erneuerbaren im EEG müssen die Belange des Naturschutzes stärker berücksichtigt werden. Der NABU setzt sich dafür ein, dass in Natura 2000-Schutzgebieten keine erneuerbaren Energie-Anlagen gefördert werden dürfen. Im EEG ist dies bislang nur für die Offshore-Windenergie vorgesehen – für alle anderen erneuerbaren Energieträger nicht. Für Solarparks gilt nur der Ausschluss der Förderung in Naturschutzgebieten und Nationalparks.
Die im EEG festgelegte Begrenzung der Biogasförderung ist aus Sicht des NABU richtig. Der weit verbreitete Anbau von Energiepflanzen ist aus klima- und umweltpolitischer Sicht nicht vertretbar und schadet Flora und Fauna der Agrarlandschaften massiv. Doch mit der Begrenzung der Förderung allein ist es nicht getan. Zusätzlich müssen Lösungen gefunden werden, wie die Einsatzstoffe bei den bestehenden Biogas-Anlagen diversifiziert werden können. Der NABU arbeitet hier an Lösungen mit – ebenso daran, Indikatoren für eine nachhaltige Erzeugung von Energiepflanzen festzulegen. Hierzu hätte die Bundesregierung die Einsatzstoffvergütungsklasse 2 im EEG beibehalten sollen. Insbesondere dann, wenn diese zusätzliche Vergütungsoption auch für Bestandsanlagen geöffnet worden wäre.
Großer Handlungsbedarf
Alle genannten Punkte zeigen, dass auf dem Weg zur naturverträglichen Energiewende großer Handlungsbedarf besteht – sowohl bei der Förderung der erneuerbaren Energieträger als auch bei der Planung und Steuerung des Ausbaus. Die Kriterien für naturverträgliche Solarparks müssen daher dringend überarbeitet und ein Standarduntersuchungskonzept für Windenergie an Land festgelegt werden. Ziel muss es sein, bundesweit einheitlichere Standards für die Umsetzung von erneuerbaren Energien-Projekten zu erreichen. So können Verfahren beschleunigt und Investitionsrisiken minimiert werden.
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Die detaillierten Positionen des NABU zu den Energiethemen
http://www.nabu.de/themen/energie/
Dominik Pöschel
vor 11 JahrenFür eine Energiegewinnung im Einklang mit der Umwelt sollte bei der Standortfrage besondere Sorgfalt angewendet werden.
Windanlagen an Standorten, wo wenn möglich, Zugvögel in Ihrer Reise nicht behindert werden.
PV-Parks da wo bestmögliche Sonneneinstrahlung vorhanden ist..
Und Wasserkraft unter Berücksichtigung der einheimischen Fischarten und deren Lebensgewohnheiten.
Tierausscheidungen konsequent verbrennen Wärme und Strom daraus herstellen anstatt mit den Ausscheidungen das Grundwasser zu gefährden