Vor 25 Jahren begann in Deutschland der Siegeszug der Stromerzeugung aus Wasser, Wind und Sonne. Das Stromeinspeisungsgesetz war das Fundament dieser Entwicklung und ein Erfolg für eine kleine Gruppe von vor allem süddeutschen Abgeordneten um Matthias Engelsberger, Werner Dörflinger und Wolfgang Daniels. Mit der garantierten und gesetzlich festgelegten Vergütung für Strom aus sauberen Energiequellen und dem dann folgenden Erneuerbaren Energie-Gesetz konnte die Energiewende zu der Erfolgsgeschichte werden, für die sie heute weltweit bekannt ist. Überall in Deutschland wurde kräftig in Erneuerbare-Energie-Anlagen investiert. Bürger haben daran einen beträchtlichen Anteil geleistet: Rund die Hälfte der deutschlandweit installierten Erneuerbaren-Leistung liegt in ihren Händen. Ihr Joker war: Mit Beginn der Planung und bis zur Inbetriebnahme ihrer Anlagen wussten sie, wie viel Geld sie für ihren Strom bekommen werden.
Planwirtschaftliche Mengensteuerung durch EE-Auktionen
Ab dem Jahr 2017 wird sich das nun ändern. Die Höhe der Vergütungen an die Betreiber von Erneuerbare-Energie-Anlagen wird dann über Ausschreibungen ermittelt. Das bedeutet auch, dass längst nicht alle einen Zuschlag bekommen, die sich bewerben. Für die meisten kleinen Akteure ist das ein Ausschlusskriterium: Sie können das Risiko der Planungen und die Vorlaufkosten der Projekte in der Regel nicht tragen, wenn sie nicht wissen, ob sie am Ende bauen dürfen und wie hoch die Vergütung sein wird.
Anstelle eines legislativen Prozesses tritt ein Instrument, das marktwirtschaftlich sein soll, aber am Ende eine planwirtschaftliche Mengensteuerung bringt. Der Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE) bezweifelt, dass das Prinzip „Wettbewerb statt politischer Festlegung“ greift und die erwarteten Vorteile mit sich bringt. Die ersten Erfahrungen sind bereits in zwei Pilot-Ausschreibungsrunden für Photovoltaik-Freiflächenanlagen gesammelt worden. Sie haben bestätigt, wovor der BEE von Beginn an gewarnt hat: Bürgerenergieakteure haben keinen Zuschlag erhalten, sie werden über die Ausschreibungen aus dem Markt gedrängt.
EE-Auktionen bergen hohe Risiken
Angesichts der zu kleinen Mengen, die ausgeschrieben wurden, kann sich der Photovoltaik-Markt nicht erholen. Dabei findet dort, genauso wie bei der Bioenergie, in Folge der vergangenen EEG-Novellen bereits kein nennenswerter Ausbau mehr statt. Wie viele der in den Ausschreibungen ausgewählten Projekte am Ende tatsächlich umgesetzt werden, steht in den Sternen. Für Windenergie sehen die Ausschreibungspläne einen Netto-Ausbau von 2,5 Gigawatt im Jahr 2017 vor. Im Vergleich zu der für 2015 prognostizierten Menge von 4 bis 4,5 Gigawatt netto wird das ein deutlicher Rückgang. Ob darüber hinaus die Kosten für Erneuerbare Energien dauerhaft gesenkt werden können, bleibt fraglich. Es steht zu befürchten, dass höhere Realisierungsrisiken und Pönalen bei den Projekten eingepreist werden und in der Folge Strom für die Kunden teurer wird.
Diese Risiken der Ausschreibungen müssen im Wege eines harten Monitorings beobachtet werden. Die Bundesregierung sollte sich offen halten, das Ausschreibungsexperiment für Windenergie und Photovoltaik-Dachanlagen zu beenden, wenn sich zeigt, dass die realen Nachteile die erhofften Vorteile überwiegen. Sie hat Spielräume, die ihr die Leitlinien der EU-Kommission lassen, und sie sollte sie auch nutzen. Wir appellieren, die von der EU eingeräumten de-minimis-Grenzen 1:1 umzusetzen.
Im Gegensatz zu den genannten Technologien könnten Ausschreibungen für Wasserkraft- und Biogasanlagen (vor allem im Bestand) oder Geothermieanlagen sogar Chancen eröffnen. Für sie sind Ausschreibungen bislang nicht vorgesehen. Die Akteure benötigen jedoch so schnell wie möglich Planungssicherheit.
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