Im Modell Dezentraler Leistungsmarkt erfolgt die Regelung der Nachfrage nach Kapazität nicht durch eine zentrale staatliche Stelle, sondern durch die Vertriebe (z.B. Yello Strom, eprimo, Lichtblick etc.), die eine Last für ihre Kunden zu decken haben. In einem Dezentralen Leistungsmarkt, wie er in Deutschland vom Bundesverband er Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) und dem Verbund Kommunaler Unternehmen (VKU) vorgeschlagen wird, decken sich die Vertriebe mit Leistungszertifikaten (diese werden auch als „Versorgungssicherheitsnachweise“ oder kurz VSNs bezeichnet) ein, die von Anbietern gesicherter Leistung (also vor allem von Besitzern konventioneller Kraftwerke) ausgegeben werden. Der Preis für diese Leistungszertifikate stellt sich je nach Leistungsknappheit auf einem Zertifikatmarkt ein. Anbieter gesicherter Leistung erhalten damit ein Kapazitätsentgelt über die Erlöse auf dem Leistungszertifikatmarkt. Ein Dezentraler Leistungsmarkt ist ebenfalls ein umfassender Kapazitätsmarkt, der nicht zwischen unterschiedlichen Anbietern gesicherter Leistung diskriminiert.
Das Modell Dezentraler Leistungsmarkt hat den großen Vorteil, dass die Vertriebe keine Überkapazitäten nachfragen werden, weil sie sich nicht mit unnötigen Kosten belasten wollen. Außerdem schafft es Anreize für Vertriebe, ihren Kunden Angebote zu machen, weniger Strom in Spitzenlastzeiten nachzufragen (z.B. über variable Stromtarife). Anbieter gesicherter Leistung sehen zudem Kapazitätsknappheiten länger im Voraus, als dies im jetzigen Energiemarkt der Fall ist, weil sich die Vertriebe Jahre vorab für Spitzenlastsituationen mit Leistung eindecken würden. Mit entsprechenden Signalen im Markt würden sie in Bedarfsfällen rechtzeitig neue Kraftwerke bauen – das Investitionsverhalten würde verstetigt werden. Ist Kapazität hingegen nicht knapp, stellen sich in diesem Modell Preise von Null ein. Damit kommt es zu keiner Überförderung von Kapazität.
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