cep-Studie zum Entwurf der Beihilfeleitlinien

Gastautor Portrait

Christiane Schatzmann

EnBW Energie Baden-Württemberg AG

Christiane Schatzmann-Felden studierte Politikwissenschaften in Bonn und absolvierte danach ein Zeitungsvolontariat. Anschließend arbeitete sie u.a. als Pressereferentin im Bundesministerium für Verkehr und als wissenschaftliche Mitarbeiterin im Bundestag. Seit 2001 kümmert sie sich in der Berliner Hauptstadtrepräsentanz der EnBW als Projektleiterin um Kommunikationsformen rund um die Energiepolitik.

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14. April 2014

Die Europäische Kommission hatte im Dezember 2013 einen Entwurf für Beihilfeleitlinien mit detaillierten Kriterien veröffentlicht, nach denen sie ab Sommer 2014 u.a. die mitgliedstaatliche Förderung erneuerbarer Energien (EE) sowie die partielle Entlastung stromintensiver Unternehmen von den Förderkosten beihilferechtlich beurteilen will. Das Centrum für Europäische Politik (cep) hat daraufhin eine Studie erarbeitet, in welcher sie diese Prüfkriterien der EU-Kommission zur Erneuerbaren-Energien-Förderung juristisch und wirtschaftlich bewertet.

EU - Beihilfeleitlinie

Das cep kommt in seiner Studie zu dem Schluss, dass die Beihilfeleitlinien zwar ökonomisch sinnvolle Ansätze für die Ausgestaltung der EE-Förderung enthalten, gleichzeitig aber gegen geltendes EU-Recht verstoßen. Die Kommission dürfe nicht durch Beihilfeleitlinien verbindliche Vorgaben des EU-Energierechts umgehen und über den Umweg des Beihilferechts eine eigenständige Energiepolitik betreiben. Vor allem dürfe das Recht der EU-Länder auf eine selbstbestimmte Förderung der Erneuerbaren Energien und deren Entscheidung über Zusammenarbeit mit anderen Mitgliedsstaaten nicht angetastet werden.

Das cep unterstützt in seiner Studie die Einführung einer verpflichteten Direktvermarktung: Diese führe zu mehr Markteffizienz, da es wirtschaftlicher für Unternehmen sei, Strom dann einzuspeisen, wenn Knappheit und somit hohe Nachfrage herrsche. Des Weiteren befürwortet das cep den Einsatz von Einspeiseprämien- oder Quotenmodellen, der die Ausgaben für die EE-Förderung reduziere. Darüber hinaus könne die partielle Entlastung der im internationalen Wettbewerb stehenden, stromintensiven Unternehmen von den Förderkosten die durch steigende Stromkosten entstehenden Wettbewerbsnachteile gegenüber Unternehmen in Nicht-EU-Staaten reduzieren. Ein fairer Wettbewerb im EU-Binnenmarkt setze voraus, dass die Regeln für diese Entlastung auch die Kostenunterschiede zwischen den mitgliedstaatlichen EE-Fördersystemen berücksichtigen.

Das cep kommt weiterhin zu dem Ergebnis, dass Deutschland im Rahmen der EEG-Reform die Vorgaben der Kommission insbesondere hinsichtlich der Direktvermarktung und der wettbewerblichen Ausgestaltung der Förderung zeitnah umsetzen solle, um den Kostenanstieg der EE-Förderung zu begrenzen.

Die vollständige Studie finden Sie hier.

Bild: Sébastian Bertrand

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