War watt? Grass stromert durchs Netz

Gastautor Portrait

Hubertus Grass

Kolumnist

Nach Studium, politischem Engagement und Berufseinstieg in Aachen zog es Hubertus Grass nach Sachsen. Beruflich war er tätig als Landesgeschäftsführer von Bündnis 90/Die Grünen, Prokurist der Unternehmensberatung Bridges und Leiter der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit beim Deutschen Evangelischen Kirchentag in Dresden. 2011 hat er sich als Unternehmensberater in Dresden selbständig gemacht.

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08. Mai 2014

Ökologisch und regional. Der Trend bei Lebensmitteln könnte sich auch auf dem Strommarkt fortsetzen. Betreiber von Wind- oder Solaranlagen haben die Wahl, ihren Strom entweder ins Netz einzuspeisen, ihn selbst zu verbrauchen oder ihn direkt an Bekannte und Nachbarn zu verkaufen. Wer die dritte Möglichkeit wählt, wird zum Energieversorgungsunternehmen (EVU).

Die Journalisten Ines Rutschmann erläutert in ihrem Artikel „Vom Stromerzeuger zum Energieversorger“  genau, wie es geht und was rechtlich zu beachten ist. EVU zu werden, ist offenbar leichter als gedacht. Mittlerweile gibt es schon über 400 solcher Mini-EVUs.

Die EEG-Novelle ist ein „schneller Sprung in die richtige Richtung…“  Diese Zustimmung zum Gesetz kommt nicht, wie man vermuten könnte, aus den Reihen der Industrie oder der traditionellen Erzeuger. Eberhard Holstein ist Gründer und Geschäftsführer der Grundgrün Energie GmbH, einem Direktvermarkter von mehr als 700 deutschen Ökostromerzeugern.
Eberhard Holstein begrüßt die verpflichtende Direktvermarktung, da sie alle Marktteilnehmer zwingt, ihren Teil an der Verantwortung für die Systemsicherheit beizutragen. Mit der EEG-Novelle allein, so Holstein, sei es aber nicht getan. Der nächste Sprung „…muss umgehend folgen.“

Sonnenstrom um Mitternacht. Neben der Direktvermarktung, das ist jetzt schon abzusehen, wird die Speicherung des privat erzeugten Stroms künftig an Bedeutung gewinnen. Sinkende Anlagenpreise, steigende Strompreise und bessere Speicher treiben die Entwicklung voran. Mit der Robert Bosch GmbH, dem Institut für Stromrichtertechnik und elektrische Antriebe (ISEA) an der RWTH Aachen und der münster-NETZ GmbH haben sich drei kompetente Partner in einem Forschungsprojekt zusammen getan, um Speicher und deren Stromabgabe an das Netz zu optimieren. Ob das geballte wissenschaftliche und praktische Know how dafür sorgt, dass auch nachts – netztechnisch gesehen – die Sonne scheint?

Weil es noch etwas länger dauert mit der massenhaften Speicherung der Erneuerbaren Energien, brauchen wir Kraftwerksreserven. Die Bundesnetzagentur hat jetzt mitgeteilt, dass die Netzbetreiber Reservekraftwerke mit einer Gesamtleistung von rund 3.000 Megawatt unter Vertrag nehmen. Für den nachfolgenden Winter 2015/16 sollen es 6.000 Megawatt sein, danach dann 7.000 Megawatt. Das wäre dann fast eine Verdreifachung gegenüber 2013.
Gestiegen ist auch die Zahl der Anträge auf Stilllegung von Kraftwerksblöcken. Eine Folge des Ausbaus der Erneuerbaren. 47 Anträge liegen der Bundesnetzagentur derzeit vor.

Pünktlich zum Tag der Arbeit trat sie in Kraft, die neue Energieeinsparverordnung (EnEV). Auf dem Weg in zu einem klimaneutralen Gebäudebestand im Jahr 2050 ist die Verordnung nur ein kleiner Schritt. Verschärft werden die Standardanforderungen für Neubauten, die Dachdämmung in Mietshäusern wird verpflichtend und alten Heizungsanlagen droht das Aus. Trotz so vieler Vorschriften: Grund zur Aufregung, meint der Energieheld, besteht nicht.

Fortschrittspessimisten

Mal wieder Zeit für Prosa: „Die Energiewende ist ein richtiger und notwendiger Schritt auf dem Weg in eine Industriegesellschaft, die dem Gedanken der Nachhaltigkeit, der Bewahrung der Schöpfung und der Verantwortung gegenüber nachfolgenden Generationen verpflichtet ist. Zugleich macht sie die Volkswirtschaft unabhängiger von knapper werdenden fossilen Rohstoffen und schafft neue Wachstumsfelder mit erheblichen Arbeitsplatzpotenzialen. Die Energiewende verbindet daher wirtschaftlichen mit sozialem und ökologischem Erfolg.“

Wo entnommen? „Entwurf eines Gesetzes zur grundlegenden Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und zur Änderung weiterer Bestimmungen des Energiewirtschaftsrechts.“

 

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  1. Windmüller

    vor 10 Jahren

    Entschuldigung Herr Grass - die Abgebrühtheit der Stromkonzerne hat mich so niedergeschlagen, da fällt mir gar nichts mehr ein.

    Ich habe als Nebenerwerbslandwirt eine E 40 auf dem Acker stehen. Wir haben eine Abrissrücklage zu bilden, wobei das Finanzamt jedes Jahr penibel prüft, ob wir das Geld auch nicht verfrühstückt haben.
    Ich frage mich nun, warum wir das Geld nicht auf den Malediven versaufen. Wenn der Rückbau ansteht, lagern wir halt in eine Bad Bank aus.
    Es gibt Dinge, die glaubt man einfach nicht mehr.

  2. Hubertus Grass

    vor 10 Jahren

    Der Spiegel berichtet heute vorab, dass es Gespräche zwischen der Bundesregierung, RWE, E.ON und der EnBW über die künftige Organisation der Atomwirtschaft in Deutschland gibt.

    http://www.spiegel.de/wirtschaft/unternehmen/atomkraftwerke-energiekonzerne-fordern-bad-bank-vom-bund-a-968719.html

    Es würde mich freuen, wenn die Diskussion dazu sich auch an dieser Stelle niederschlagen würde.

    Der Moderator

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