Bundestagswahl 2017: Konzepte für die Wärmewende

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Thomas Bareiß

Gastautor

Thomas Bareiß wurde am 15.02.1975 in Albstadt-Ebingen geboren. Nach Abitur und Wehrdienst begann er sein Studium der Betriebswirtschaftslehre an der Berufsakademie Ravensburg, welches er 1998 als Diplom-Betriebswirt (BA) abschloss. Berufliche Erfahrung sammelte er in Izmir (Türkei) und Phoenix/Arizona (USA). Er war bis 2005 in einem mittelständischen Textilunternehmen in Meßstetten verantwortlich für die Bereiche Controlling, Ausbildung, IT und Organisation. Seit 2005 ist Thomas Bareiß direkt gewählter Bundestagsabgeordneter des Wahlkreises Zollernalb-Sigmaringen. Seit 2010 ist er Energiebeauftragter der CDU/CSU-Bundestagsfraktion. Er ist gewähltes Mitglied des Fraktionsvorstands und stellvertretender Vorsitzender der baden-württembergischen CDU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag. 2002-2006 war er Landesvorsitzender der JU Baden-Württemberg. Seit 2011 ist er Bezirksvorsitzender der CDU Württemberg-Hohenzollern.

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30. Mai 2017
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CDU: Ohne Wärmewende keine Energiewende

Die Wärmewende spielt aus Sicht der CDU und CSU eine wichtige Rolle für das Gelingen der Energiewende. Diese ist ein elementarer Teil der umfassenden Erneuerung unseres Energiesystems und nicht nur eine reine Umstellung der Stromerzeugung. Die Energieversorgung der Zukunft soll durch den Ausbau von erneuerbaren Energien und das Senken des Energieverbrauchs klimafreundlicher werden, ohne dabei Wirtschaftlichkeit, Versorgungssicherheit, die Wettbewerbsfähigkeit unserer Wirtschaft und die Bezahlbarkeit für die Bürger aus dem Blick verlieren. Damit ist die Energiewende nicht nur eine große Chance, sondern auch weiterhin eine der größten Herausforderungen für den Wirtschafts- und Industriestandort Deutschland. Wenn wir sie erfolgreich umsetzen, kann unser Energiesystem für viele Länder zum Vorbild werden.

In unterschiedlichsten Branchen und Wertschöpfungsstufen wird kreativ, innovativ und wettbewerblich an dieser Erfolgsgeschichte gearbeitet. Deutsche Unternehmen tragen damit nicht nur zur nationalen, sondern auch zur globalen Energiewende bei. Sie zeigen, dass die Energiewende mehr ist als Klimaschutz. Sie ist eine Technologiewende, eine umfassende Modernisierung unserer Energieinfrastruktur.

Wir haben bereits erhebliche Fortschritte gemacht: Ein Drittel unserer Stromversorgung stammt aus erneuerbaren Energien. Der Energieverbrauch unserer Volkswirtschaft wurde vom Wirtschaftswachstum entkoppelt. Dadurch konnten Treibhausgasemissionen gesenkt werden.

Emissionshandel auch für Wärmewende nutzen

Doch wir stehen auch vor erheblichen Herausforderungen. Gerade beim Klimaschutz haben wir noch viel zu tun. Das Ziel, gemeinsam in der EU den Ausstoß von Treibhausgasen bis 2050 um 80 bis 95 Prozent gegenüber dem Niveau von 1990 zu senken, bleibt ehrgeizig. Dabei setzen wir konsequent auf Technologieoffenheit und Innovation, auf Kosteneffizienz und Anreize statt auf Zwang. Wir wollen den Klimaschutz gemeinsam mit Wirtschaft und Wissenschaft vorantreiben. Arbeitsplatz- und Produktionsverlagerungen durch einseitige Klimaschutzanstrengungen wollen wir verhindern. Wo Klimaschutz Strukturwandel erfordert, werden wir ihn intensiv begleiten, um wirtschaftliche und soziale Negativeffekte zu mindern.

Der europäische Emissionshandel ist und bleibt für uns das Leitinstrument für mehr Klimaschutz in Europa und Deutschland. Er setzt marktwirtschaftliche Anreize für Investitionen und Innovationen in den Klimaschutz. So können die Emissionsminderungsziele volkswirtschaftlich effizient und zielscharf erreicht werden. Wir streben an, die Bepreisung von Treibhausgasemissionen international zu erreichen. Außerdem wollen wir den Emissionshandel auf andere Bereiche, wie den Verkehrs- und Wärmesektor, ausweiten. Dies kann einen Beitrag leisten, dem Ziel emissionsfreier Mobilität und Wärmeversorgung schrittweise näher zu kommen. Hierbei ist es wichtig, dass wir für verschiedene Technologien offen bleiben und gute Rahmenbedingungen für neue Lösungen bieten.

Zudem hat für uns ein effizienter Umgang mit Strom, Wärme und Kraftstoffen hohe Priorität. Nur mit mehr Energieeffizienz können die Wirtschaftlichkeit der Energiewende und die Versorgungssicherheit gewährleistet werden. Energieeffizienz muss dabei sektorenübergreifend gedacht werden. Im Gebäudebereich, aber auch in vielen Bereichen von Industrie, Gewerbe und Verkehr, liegen enorme Potenziale zur Senkung der Treibhausgasemissionen.

Um diese Potenziale zu heben, setzen wir auf Information, Transparenz, Anreize und nicht auf Zwang. Die unionsgeführte Bundesregierung hat daher zwischen 2016 und 2020 eine Rekordsumme von rund 17 Mrd. Euro für Energieeinspar- und Energieeffizienzprogramme eingeplant. Damit soll vor allem das Energiesparen im Gebäudebestand attraktiver werden. Das ist der richtige Weg. Eine Verschärfung der Anforderungen an den Bestand wird es mit der Union nicht geben.

Wir wollen Effizienzgewinne für Investoren attraktiv machen. Dazu wollen wir innovative und ergebnisorientierte Ansätze wie die Ausschreibungen von Energieeffizienzmaßnahmen weiterentwickeln. Auch die steuerliche Förderung der Gebäudesanierung wollen wir noch einmal in Angriff nehmen. Hier muss endlich der Widerstand der Bundesländer gebrochen werden. Denn ein solches Instrument kann erhebliche Fortschritte im Sinne der Energieeffizienz auslösen. Energieträgerneutralität und Technologieoffenheit schaffen den notwendigen Wettbewerb für das Energiesparen. Deshalb setzen wir auf energieeffiziente Technologien, wie zum Beispiel die Kraft-Wärme-Kopplung.

CDU und CSU sind davon überzeugt, dass die Wärmewende durch diese Maßnahmen entscheidend zum Erfolg der Energiewende beitragen kann.

Diskutieren Sie mit

  1. Karin Aufhammer

    vor 7 Jahren

    Gerne hätte ich Genaueres über Ihr Konzept für die Wärmewende bezogen auf den Endverbraucher erfahren . Sollen wir weiterhin ca. 86 % der EEG-Umlage+ 19% Mehrwertsteuer für die Großverbraucher mit bezahlen?
    Wo liegt in § 79 a EEG 2017 eine echte Grünstromvermarktung, nicht nur eine bloße Stromkennzeichnung? Wo ist der Ersatz für das Grünstromprivileg, das am 01.08.2014 abgeschafft wurde?
    Warum können wachsende EEG-Umlagen und Netzgebühren nicht als neuer Soli für die Gemeinwohlaufgabe Energiewende den alten Soli ablösen?
    Lässt sich die EEG-Umlage überhaupt mit der Bundesverfassung rechtfertigen, wenn sie wie eine Steuer auf Kohlestrom, als Zoll für ausländischen Strom , die Industrie befreit und dem Bürger auferlegt?

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