EEG und Netzanschlusspaket befinden sich auf der Zielgeraden für das geplante Inkrafttreten am 1. Januar 2027. Die Regierungsvorschläge für die Reform des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes und für das Netzanschlusspaket wurden nach langem Warten, aber extrem kurzer Verbändekonsultationsfrist am 29. Juli im Kabinett verabschiedet. Sie wurden damit freigegeben für das ebenfalls kurze parlamentarische Verfahren, das diese Woche beginnt. Damit kann Umfang und Relevanz der Entscheidungen kaum entsprochen werden, weshalb der Druck von Verbänden, Bundesländern und einer Vielzahl von Akteuren deshalb mit jedem Tag wächst, um am Ende doch noch wesentliche Veränderungen erwirken zu können.
Ein Ritt durch die Institutionen: Gesetze endlich auf den Zielgeraden
Ein heißer Ritt durch die Institutionen, der Gefahr läuft, hohen Schaden und viele Geschädigte zu hinterlassen.
Am 24.9.26 findet die erste Lesung im Bundestagsplenum statt, das die Entwürfe zur weiteren Verhandlung in die zuständigen Ausschüsse verweist. Der Bundesrat übermittelt seine Stellungnahme am 25.9., die Gegenäußerung der Bundesregierung dazu wird für den 30.9. erwartet. Für den 5. und 7.10. sind die Bundestagsanhörungen für EEG und Netzpaket terminiert, die 2. und 3. Lesung im Bundestag finden dann am 15. und 16.10. statt. Der Bundesrat beschließt dazu am 20.11. Danach soll die beihilferechtliche Prüfung durch die EU bis Ende 2026 stattfinden, um das Inkrafttreten am 1.1.2027 zu gewährleisten – Ein heißer Ritt durch die Institutionen, der Gefahr läuft, hohen Schaden und viele Geschädigte zu hinterlassen.
Geplante Mehrbelastungen bedrohen Erneuerbaren-Projekte
Die Sommerpause wurde von den Stakeholdern genutzt, um den erheblichen Korrekturbedarf an EEG und Netzanschlusspaket in Stellungnahmen, Terminen mit Abgeordneten, Pressekonferenzen und -mitteilungen, diversen Medienbeiträgen und Veranstaltungen an den Bundestag bereits vor dem parlamentarischen Verfahren zu adressieren. Weitere Aktionen sind während des Verfahrens angekündigt, und nach vielen Jahren ist auch wieder eine Demonstration für den 9.10. geplant, die vor dem Reichstag den lauten Unmut der Erneuerbaren Branche über die energiepolitischen Reformvorhaben zum Ausdruck bringen soll. Auch Verbände wie der VDA und große Energieunternehmen warnen mittlerweile vor der Umsetzung der vorliegenden Entwürfe. Denn es drohen unverhältnismäßige Mehrbelastungen für Erneuerbare Energieprojekte in der gesamten Breite der Technologien, für die Sektorenkopplung, wie das bidirektionale Laden, und die Energieversorgung insgesamt, wenn günstiger Erneuerbarer Strom begrenzt wird, obwohl der Strombedarf massiv ansteigen wird. Investitionsunsicherheit und in der Folge weniger regionale Wertschöpfung, Resilienz, Klimaschutz und bezahlbare Energiekosten sind zudem zu befürchten. Der Bumerang käme mit voller Wucht zurück.
Dabei bräuchte es gerade jetzt einen konstanten Ausbau der Erneuerbaren entlang der bestehenden Ausbauziele sowie integrierte Systemlösungen mit Flexibilisierung, Standardisierung, Digitalisierung, Netzausbau und -anschluss und verstärkter Sektorenkopplung. Mobile und stationäre Batteriespeicher warten ebenso auf ihren umfassenden Einsatz wie Elektrolyseure und steuerbare Bioenergie- und Wasserkraftanlagen. Direktbelieferung der Industrie, Energy Sharing und eine smarte Infrastruktur sind zudem zu ermöglichen statt regulatorisch zu gängeln. Für die Erneuerbaren Branche steht viel auf dem Spiel – und damit auch für Innovations-, Investitions- und Zukunftspotenziale am Standort Deutschland.
Biomasse stabilisieren - Kleine Anlagen stärken: Wo das EEG nachgebessert werden muss
Das EEG muss weiter zentrales Instrument für die Umsetzung des überragenden öffentlichen Interesses und des Vorrangs der Erneuerbaren im Stromsektor bleiben.
Das EEG muss weiter zentrales Instrument für die Umsetzung des überragenden öffentlichen Interesses und des Vorrangs der Erneuerbaren im Stromsektor bleiben. Hierzu ist die Einspeisevergütung für kleine Dach-PV- und Wasserkraftanlagen zwingend zu erhalten und die nicht umsetzbare Direktvermarktungspflicht zu streichen. Die Stromerzeugung aus Biomasse muss endlich stabilisiert und der Biomasse ein Zukunftspfad aufgezeigt werden. Dafür ist unter anderem die Flexibilisierung voranzutreiben und die Bemessungsleistung auszusetzen. Biomasse hat eine echte Chance als klimaneutrale, systemdienliche und kostengünstige Flexibilitätsoption zum Ausgleich von Wind- und Sonnenenergie verdient.
Die geplante Erlösabschöpfung im Rahmen der „Contracts for Difference“ (CfD) muss mit Marktwertkorridor, echten Wechseloptionen und höherer Bagatellgrenze erfolgen, um keinen Kahlschlag beim Erneuerbaren-Ausbau zu riskieren. Direktbelieferung von Industrieanlagen und Energy Sharing sind zu verbessern und attraktive und praxistaugliche Rahmenbedingungen für die Nutzung Erneuerbaren Stroms vor Ort zu schaffen. Bei der Windenergie ist das Referenzertragsmodel ausgewogen auszugestalten, um die Südregion zu stärken, ohne Projekte im übrigen Bundesgebiet schlechter zu stellen. Die Pachtbegrenzung ist zu streichen. Bürgerwindprojekte sollten zudem in ein eigenes Ausschreibungssegment überführt werden, um einen „Wettbewerb unter Gleichen“ zu ermöglichen. Das Volumen sollte weiterhin bei Inbetriebnahme vom regulären Ausschreibungsvolumen abgezogen werden.
Die Solarbranche fürchtet, dass neben den geplanten Einschnitten bei privaten PV-Dächern im Rahmen der EEG-Reform diese im Zuge der anstehenden Netzentgeltreform auch noch mit einem zusätzlichen Prosumeraufschlag belastet würden. Investitionen in Photovoltaik, Batteriespeicher, Elektromobilität und Wärmepumpen würden erschwert und zugleich neue Bürokratie geschaffen. Der von der Bundesnetzagentur (BNetzA) für solare Selbstversorger geplante Prosumeraufschlag bei den Netzkosten auf den Grundpreis könnte nach Berechnungen des Verbandes – abhängig von der konkreten Ausgestaltung durch die Netzbetreiber – bis zu 165 Euro jährlich betragen. Besonders kleine Photovoltaikanlagen würden dadurch überproportional belastet. Auch nehme die geplante Regelung keinerlei Rücksicht auf die tatsächliche Beanspruchung der Stromnetze und würde zudem das gerade erst geschaffene Modell der gemeinsamen solaren Eigenversorgung in Mietwohngebäuden unattraktiver machen. Sinnvoller wäre es, das geplante Einspeisekapazitätsentgelt auf neue Erzeugungsanlagen aller Größenklassen auszuweiten. Bezahlt würde dabei nicht für die installierte Leistung einer Solaranlage, sondern für die tatsächlich mit dem Netzbetreiber vereinbarte Einspeisekapazität. Das würde zugleich einen Anreiz schaffen, Netzanschlüsse effizienter zu nutzen.
Netze steuerbar machen: Digitalisierung und intelligente Speicher als Booster für die Netzkapazität
Intelligent gesteuerte Batteriespeicher an Umspannwerken könnten an mehr als 1300 ländlichen Standorten mit hohem Anteil Erneuerbarer Energien eine zusätzliche technische PV-Leistung von rund 150 Gigawatt erschließen.
Auch beim Netzanschlusspaket liegen konkrete Vorschläge der Branche auf dem Tisch, um zu vermeiden, dass weite Teile Deutschlands über Jahre zu Netzengpassgebieten erklärt werden und der weitere Ausbau Erneuerbarer Energien durch den geplanten Redispatch-Vorbehalt in diesen Regionen gestoppt wird. Ein erzwungener Entschädigungsverzicht sowie die vorgesehene Ausgestaltung der Engpassgebiete sind zudem europarechtswidrig. Vielmehr braucht es eine zielgenaue Steuerung, eine bessere Nutzung bestehender Netze, u.a. durch das endlich umzusetzende Recht auf Überbauung durch flexible Anschlussvereinbarungen, und eine flexibilisierte Einspeisung, um am Netzverknüpfungspunkt statt an der Anlage abzuregeln. So können intelligente Speicher an Umspannwerken freie Kapazitäten noch erheblich ausschöpfen. Auch die jahrelang verschleppte Digitalisierung der Netzinfrastruktur ist beschleunigt voranzubringen und das Prinzip „Nutzen statt Abregeln“ für die Strombelieferung vor Ort zu stärken.
Mit Blick auf die bessere Auslastung der bestehenden Stromnetze wurde in einer aktuellen Kurzstudie des Fraunhofer IEE im Auftrag des Bundesverbandes Solarwirtschaft gerade gezeigt, dass diese deutlich mehr Photovoltaik-Strom aufnehmen können als bislang angenommen. Intelligent gesteuerte Batteriespeicher an Umspannwerken könnten an mehr als 1300 ländlichen Standorten mit hohem Anteil Erneuerbarer Energien eine zusätzliche technische PV-Leistung von rund 150 Gigawatt erschließen. Dies ist mehr als die bislang in Deutschland installierte PV-Leistung (rd. 130 GW). Solarstromspitzen ließen sich genau dann aufnehmen und die Energie später wieder abgeben. Damit würde vorhandene Transformatorleistung zeitlich wesentlich besser genutzt werden. Einen konkreten Ansatz gäbe es dafür in einer Weiterentwicklung des § 11 EnWG: Intelligente, netzdienliche Lösungen sollten regulatorisch ermöglicht werden, bevor vorsorglich zusätzlicher Redispatch erforderlich wird. – Eine echte win-win-Lösung statt kostbaren Solarstrom abzuregeln.
Mit Hilfe von intelligenten Batteriespeichern könnten bis zu 150 GW zusätzlicher PV-Leistung erschlossen werden.
Es steht viel auf dem Spiel: Banken, Projektierer und Verbraucher benötigen klare Rahmenbedingungen
Jüngst warnten auch die Banken, dass die Gesetzespakete weiterhin die Finanzierbarkeit sicherstellen müssen. Nicht umsonst wurde das EEG bislang als der Goldstandard unter den Förderinstrumenten bezeichnet: effizient, effektiv, zuverlässig. Projektfinanzierende Banken brauchen auch in Zukunft konsistente und verlässliche Rahmenbedingungen, um das Ausfallrisiko von Krediten bewerten zu können, heißt es aus der Finanziererbranche. Diese Rahmenbedingungen würden aber durch parallele Eingriffe auf Erlös-, Kosten- und Netzanschlussseite durch EEG 2027, Netzpaket und AgNes-Prozess der Bundesnetzagentur bzw. ihr unklares Zusammenwirken gefährdet. Wie sich das Zusammenspiel von Wirkleistungsbegrenzung, Redispatch-Vorbehalt, Referenzertragsmodell und Einspeisenetzentgelt entsprechend AgNes-Festlegungsentwurf auf die Einnahmestruktur z.B. von Windenergieprojekten auswirke, sei derzeit noch völlig unklar. Für die Finanzierung der Energiewende ist und bleibt es aber zentral, dass regulatorische Instrumente ineinander greifen.
Es steht viel auf dem Spiel: rund 436.000 Beschäftige in der Erneuerbaren Branche erwarten klare Perspektiven, Bürgerinnen und Bürger im Land brauchen bezahlbare Energiepreise ohne teure Importe in geopolitisch unsicheren Zeiten und wollen selber verstärkt Akteure der Energiewende werden. Ebenso Unternehmen, die mit Wind- und Solarparks eine günstige Versorgung sicherstellen können. Der Klimaschutz profitiert ebenso. In diesem Sinne sind die Abgeordneten des Deutschen Bundestages gefordert, die Gesetzentwürfe nachzubessern. Frei nach dem Struck‘chen Gesetz: Gesetze kommen nie so aus dem Bundestag heraus, wie sie hineingegangen sind. Es braucht jetzt einen großen Wurf für die Erneuerbaren, keine kleinteiligen Gängeleien. Klimakrise und internationaler Wettbewerb warten nicht.
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Axel Horn
vor 6 TagenWann kommt endlich die dynamische EEG-Vergütung, einfach nach Spotmarktpreis plus X Ct/kWh?
Das würde automatisch zu einem netzdienlicheren Betrieb der dezentralen Stromspeicher führen!
Wann kommt dasselbe Engagement für Solarthermie, PVT und wirklich hocheffiziente Wärmepumpen, um die Residuallast zu minimieren?