Verpflichtende Energieaudits für Unternehmen (Nicht-KMU)

Gastautor Portrait

Kai Decker

EnBW

Nach dem Studium der Wirtschaftswisschenschaften bekleidete Kai Decker unterschiedliche Positionen im Bereich Marketing und Kommunikation eines großen deutschen Medienhauses. Seit 2010 ist er Teil des Teams der EnBW-Unternehmenskommunikation. Bis 2016 war er im Rahmen der Blog-Redaktion für die Etablierung und Weiterentwicklung des Energiewendblogs verantwortlich.

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18. September 2015

Energieeffizienz ist neben dem Ausbau der erneuerbaren Energien die zweite wichtige Säule der Energiewende. EU-weit soll der Verbrauch von Primärenergie kontinuierlich reduziert werden. Eine wichtige Maßnahme zur Erreichung dieses Ziels ist das verpflichtende Energieaudit für Nicht-KMU.

Frist für Audit endet am 5. Dezember

Das novellierte Gesetz über Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienzmaßnahmen (EDL-G) verpflichtet große Unternehmen, noch vor Ende des Jahres zur Durchführung eines Energieaudits. Betroffen sind Unternehmen, die kein kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) nach der europäischen KMU-Definition sind. Das EDL-G setzt die EU-Energieeffizienzrichtlinie um und dient dem Erreichen der Energieeffizienz-Ziele der Bundesregierung, die im Nationalen Aktionsplan Energieeffizienz (NAPE) festgeschrieben sind. Demnach soll bis zum Jahr 2020 der Verbrauch an Primärenergie um 20 Prozent im Vergleich zum Basisjahr 2008 gesenkt werden – bis 2050 soll der Verbrauch sogar halbiert werden.

BR15-06_enbw_energieaudit_neutral_final_RGB_copyrightDie betroffenen Unternehmen müssen bis zum 5. Dezember 2015 erstmals ein Energieaudit durchführen und dieses anschließend alle vier Jahre wiederholen. Sollte ein Unternehmen seiner Auditpflicht nicht nachkommen, kann das Bundesamt für Wirtschaft- und Ausfuhrkontrolle (BAFA), Sanktionen in Höhe von bis zu 50.000 Euro verhängen.

Energieverbrauch und Kosten sollen gesenkt werden

Das Energieaudit soll den Energieverbrauch transparenter machen und damit die Unternehmen dabei unterstützen, sowohl den Energieverbrauch als auch die Energiekosten dauerhaft zu senken. Nicht-KMUs, die bereits ein Energiemanagementsystem nach DIN EN ISO 5001 oder ein Umweltmanagementsystem nach EMAS eingeführt haben, sind von der Durchführung eines Energieaudits befreit.

Die Auswahl möglicher Auditoren ist sehr groß. Sie reicht von Energieberatern über Ingenieurbüros bis zu Energieversorgern. Das BAFA führt eine Liste von Personen, die berechtigt sind Energieaudits durchzuführen. Auditoren können sowohl unternehmensintern als auch extern sein. Sie müssen eine einschlägige Ausbildung nachweisen können und vom BAFA geprüft sein.

EnBW Auditpflicht betrifftDeutschlandweit sind mehr als 50.000 Unternehmen in den Branchen Industrie, Gewerbe, Handel und Dienstleistungen von der Auditpflicht betroffen. Darunter fallen Unternehmen des produzierenden wie auch des nicht-produzierenden Gewerbes..

Um Unternehmen und Auditoren bei der Durchführung von Energieaudits eine Hilfestellung zu geben, hat das BAFA ein Merkblatt veröffentlicht. Grundsätzlich sollte die Beauftragung eines Auditors möglichst zeitnah erfolgen, da der Stichtag für die Durchführung des Audits (5. Dezember2015) immer näher rückt.

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  1. Windmüller

    vor 9 Jahren

    Was die Politik abliefert, sit schon ein wenig skuril. Auf der einen Seite sollen Unternehmen bestraft werden, die dem Thema Energieeffizienz nicht genügend Beachtung schenken, und auf der anderen Seite wird Solarstromnutzung oder KWK mit einer EEG Umlage auf den Eigenbedarf bestraft, während gleichzeitig der Braunkohlebagger von RWE von der EEG Umlage befreit ist.

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