Ausschreibung

Du studierst im Ausland, interessierst Dich für Energiewende und Klimaschutz und könntest ein Taschengeld gebrauchen? Wir suchen Dich!

Werde jetzt Energie-Reporter*in

Eine junge Energiereporterin berichtet von ihrem Projekt

Die Energy Reporter berichten über Energiethemen der Zukunft.

Die Energie-Reporterinnen und Energie-Reporter sind Studierende aller Fakultäten. Sie berichten aus dem In- und Ausland mittels Video- und Textbeiträgen zu den Themen Klimaschutz und Energiewende sowie über interessante Leuchtturmprojekte.

Wie kannst du Energie-Reporter*in werden?

  • Bewerbungsphase: 15.08.2025 bis 15.10.2025
  • Projektdauer: Individueller Beginn über 6 Monate; semesterübergreifend möglich.

Bewerbung

  1. Schicke uns eine E-Mail an kontakt@energie-klimaschutz.de und nehmt ein kurzes Bewerbungsvideo auf. In eurem Video möchten wir erfahren, wohin euer Auslandsaufenthalt geht, woran ihr dort arbeitet oder was ihr studiert und welche Energie- und Klimaschutzthemen euch besonders interessieren.

2. Achte auf eine bestmögliche Qualität, damit wir einen Eindruck deiner Kenntnisse im Bereich Videomarketing bekommen.

3. Vergiss deine Kontaktdaten (E-Mail-Adresse und Mobilnummer) für Rückfragen nicht.

Details zur Ausschreibung

Was machen Energie–Reporter*innen?

Die Energie Reporter*innen berichten aus dem In- und Ausland über interessanten Themen in den Bereichen Energie und Klimaschutz: Leuchtturmprojekte, Innovationen, Best Practice, Herausforderungen u.v.m. Wir erwarten sechs Berichte aus dem o.g. Themenbereich. Vier Berichte sollten als Video realisiert werden, mit drei bis fünf Minuten Länge. Die übrigen Beiträge kannst du als Textbeiträge verfassen, die rund 500 Wörter umfassen sollen. Für die Spannung beim Lesen benötigen wir außerdem passendes Bildmaterial.

Wir behalten uns vor, die Beiträge redaktionell zu bearbeiten, damit sie sowohl auf der Webseite, bei YouTube als auch bei den gängigen Social Media Kanälen publiziert werden können – Teilen ausdrücklich erwünscht.

Reputation

Selbstverständlich erhältst du von uns eine Teilnahmebestätigung, die deine Bewerbungsunterlagen optimal ergänzt.

Taschengeld

Wir honorieren deine Tätigkeit als Energie-Reporter*in mit einem Taschengeld von 1.000,00 Euro. Die erste Hälfte erhältst du nach Eingang der ersten drei Beiträge, den Rest zahlen wir nach Eingang deines sechsten Beitrags.

Networking

Du erhältst Zugang zu einem interessanten Netzwerk von Persönlichkeiten aus Politik, Unternehmen und Gesellschaft. Du wirst künftig zu Veranstaltungen der Stiftung Energie & Klimaschutz eingeladen und hast die Möglichkeit, als Gastautor*in auf unserer Online-Plattform zu publizieren – neben renommierten Persönlichkeiten aus Ministerien, Verbänden und Wirtschaft.

Skills – Videomarketing & Kommunikation

Durch deine Tätigkeit als Energie-Reporter*in wirst du dich individuell weiterentwickeln udn erwirbst interdisziplinäre Fähigkeiten im Bereich Medien, Kommunikation, Energiewirtschaft und Klimaschutz.

Was passiert mit meinen personenbezogenen Daten? 

Auf der Webseite und auf den Social Media Kanälen der Stiftung Energie & Klimaschutz werden Deine Videos und Textbeiträge veröffentlicht. Du hast jederzeit das Recht, ihn von uns wieder löschen oder korrigieren zu lassen.  

Die Stiftung Energie & Klimaschutz nutzt Deine Daten zur technischen Administration der Webseite und der Social Media Kanäle. Wir verpflichten uns, Deine Daten vertraulich zu behandeln. Eine Drittstaatenübermittlung findet nicht statt.  

Es werden technische und organisatorische Sicherheitsmaßnahmen eingesetzt, um Deine durch uns verwalteten Daten gegen Manipulationen, Verlust, Zerstörung und gegen den Zugriff unberechtigter Personen zu schützen. Unsere Sicherheitsmaßnahmen werden entsprechend der technologischen Entwicklung fortlaufend verbessert. 

Auf Anforderung teilen wir Dir schriftlich entsprechend dem geltenden Recht mit, ob und welche personenbezogenen Daten über Dich bei uns gespeichert sind. Ferner steht Dir ein Recht auf Berichtigung unrichtiger Daten, Sperrung und Löschung zu. Sofern Du der Ansicht bist, dass die Verarbeitung Deiner personenbezogenen Daten gegen geltendes Recht verstößt, kannst Du dich gemäß Art. 77 DSGVO jederzeit mit einer Beschwerde an eine Datenschutzaufsichtsbehörde wenden. Dies gilt unbeschadet anderweitiger verwaltungsrechtlicher oder gerichtlicher Rechtsbehelfe.